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Zollpolitik

alle Maßnahmen, um mit dem Gestaltungsmittel Zoll die außenwirtschaftlichen Beziehungen zu beeinflussen; Teil der Außenwirtschaftspolitik. Zollpolitik muß wirtschaftspolitischer Zielsetzung entsprechen, z. B. liberal orientierte Wirtschaftspolitik mit liberaler Außenhandels- und Zollpolitik Kriterien für eine zollpolitische Entscheidung sind die strukturellen Gegebenheiten einer Volkswirtschaft sowie die davon beeinflußten unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen eines Zolls, nicht die mit einem Notstand begründeten Interessentenwünsche. - Weitere Aufgaben der Z.: Beeinflussung der Handelsbilanz (z. B. durch autonome Zollerhöhungen) als preispolitische Maßnahme (durch Zollsenkungen Bekämpfung von Preissteigerungen), zur Absatzsicherung (durch Gleitzölle), zur Förderung der Industrialisierung (durch Zollaussetzungen für bestimmte Waren oder zur Unterstützung bestimmter Länder (z. B. durch Zollpräferenzen für Entwicklungsländer). - Vgl. auch Zolltheorie.

 

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