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Werkwohnung

Betriebswohnung, Dienstwohnung, Werkswohnung, Wohnung in werkseigenem Gebäude. - Zu unterscheiden: Werkdienstwohnung und Werkmietwohnung. - Steuerliche Behandlung: Die Gewährung von freier oder verbilligter Wohnung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nur steuerfrei, wenn die Verbilligung gegenüber der ortsüblichen Miete 40 DM monatlich nicht übersteigt.

 

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