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internationale Organisationen

internationale Organisationen Begriff: internationale Organisationen O. stellen auf Dauer angelegte funktionale Zweckverbindungen von Staaten mit eigenen Organen dar, deren Einrichtung auf völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten oder privatrechtliche Vereinbarungen zurückgeht, wobei (in weiter Auslegung) auch die Rechtsform von nationalen Vereinen mit internationaler Mitgliedschaft möglich ist. - Eine allgemein anerkannte Definition der i. O. gibt es bisher nicht. Nationale Organisationen, die auch ausländische Mitglieder aufnehmen, zählen nicht als i. O. Stimmrechte müssen so verteilt sein, daß keine nationale Gruppe die Organisation kontrolliert, andernfalls zählt sie nicht als i. O. Ihre Aufgaben, Befugnisse und Organe werden allein durch den Willen der Mitglieder in Satzungen bzw. Statuten festgelegt. - Die Union of International Associations in Brüssel nimmt nur solche Organisationen als i. O. auf, wenn sie mindestens aus drei Staaten bestehen oder ein internationales Aufgabengebiet und Mitglieder aus drei Staaten haben bzw. in mindestens drei Ländern tätig sind. - Oftmals werden auch supranationale Organisationen als i. O. bezeichnet, die unmittelbar Rechtsvorschriften für die Bürger der Mitgliedstaaten erlassen können, wobei supranationale i. O. einen höheren Organisationsgrad aufweisen (z. B. EU).
Iinternationale Organisationen Arten und Entwicklung: Die Gründung i. O. ist ein Phänomen des 20. Jh. Vor 1850 gab es kaum i. O. Insbes. nach dem Zweiten Weltkrieg stieg ihre Zahl rasch an, wobei sich ebenfalls eine starke Differenzierung nach Aufgabenbereichen ergab. - Traditionell werden die i. O. nach Trägerschaft in internationale staatliche Organisationen (Intergovernmental Organizations, IGO) und internationale privatrechtliche Vereinigungen (Nongovernmental International Organizations, NGO) untergliedert. - Zielsetzungen: IGO zielen auf die Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen ab. Sie können allgemeine, universell politische Ziele verfolgen (z. B. UN), auf spezielle, regional begrenzte Ziele abstellen (z. B. ASEAN, OPEC) sowie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen (z. B. GATT, IWF, Weltbankgruppe). IGO sind vor allem in den Bereichen Verteidigung, Wirtschafts- und Währungspolitik, Kultur- und Gesundheitspolitik sowie der Technologie konzentriert. NGO dienen vornehmlich der internationalen Interessenvertretung (Internationaler Gewerkschaftsbund), humanitären Zielen (z. B. Internationales Rotes Kreuz), ökologischen Zielen (z. B. World Wide Fund for Nature), kulturellen Zielen (z. B. PEN), weltgesellschaftspolitischen Zielen (z. B. Club of Rome) oder religiösen Anliegen. Obgleich NGO i. d. R. unpolitische Einrichtungen darstellen, haben sich einige auch politisch engagiert (etwa das Internationale Olympische Komitee). - 2. Entwicklung: 1909 wurden von der in diesem Jahr gegründeten Union of International Associations (Brüssel) 213 i. O. gezählt, darunter 37 IGO. 1956 gab es schon 132 IGO, sowie 973NGO, 1968 229 IGO sowie 1 899 NGO, 1977 252 IGO sowie 2 502 NGO, 1990 293 IGO sowie 4 646 NGO. Für das Jahr 1993 ermittelte sie 5 387 konventionelle i. O., darunter 266 IGO. Im gleichen Jahre gab es 1 876 multilaterale Verträge zwischen Regierungen, 829 religiöse Vereinigungen mit ihren Instituten und 4.347 international ausgerichtete nationale Organisationen. - Unter Einbeziehung spezieller Formen internationaler Einrichtungen, zwischenstaatlicher Vereinbarungen, Konferenzreihen (z. B. Weltwirtschaftsgipfel) und nationaler Einrichtungen mit internationaler Ausrichtung sowie religiöser Orden belief sich 1995 die Zahl der erfaßten i. O. auf 41 722, wovon 5 668 IGO und 36 054 NGO waren. In den letzten zwölf Jahren hat sich die Zahl der i. O. nahezu verdoppelt. Diese Zunahme ist das Ergebnis zunehmender Interdependenz zwischen den einzelnen Staaten. Transnationale Konzerne zählen nicht zu ihnen. - internationale Organisationen O. unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Umfang, Einfluß auf internationale Entwicklungen und ihrer finanziellen Ausstattung. Die meisten der im Yearbook of International Organizations erfaßten i. O. sind klein und haben nur einen begrenzten Einflußkreis. - c) Organstruktur: Bei IGO besteht meist eine Organtrias: ein Sekretariat und zwei Repräsentativorgane. Das weitere Repräsentativorgan (Generalversammlung o. ä.) ist für die Beschlußfassung der grundlegenden Fragen zuständig und tritt seltener zusammen als das engere (meist als Rat bezeichnet), das die Ausführungsbeschlüsse faßt und die Arbeit des Sekretariats überwacht, das für die täglichen Geschäfte zuständig ist und von einem Generalsekretär bzw. Generaldirektor geleitet wird.
IIinternationale Organisationen Wirtschaftlich ausgerichtete i. O.: Vor dem Ersten Weltkrieg herrschte eine liberale Weltwirtschaftsordnung vor, deren Funktionsfähigkeit vom Einfluß der Suprematiemacht England abhing, dessen Rechtsvorstellungen normierenden Charakter für die weltwirtschaftlichen Beziehungen hatten. Zwischen den beiden Weltkriegen kann man kaum von einer funktionierenden Weltwirtschaftsordnung sprechen. Die rasante Zunahme der weltwirtschaftlichen Beziehungen und die Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung sowie die Erfahrung der Weltwirtschaftskrise führten zur politischen Einsicht, daß die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung nur über koordiniertes Handeln zu sichern sind. Zur Vermeidung von Free-rider-Verhalten begannen die Regierungen nach dem Zweiten Weltkrieg damit, Handelshindernisse zwischen ihren Ländern abzubauen, die internationale Arbeitsteilung und Integration zu fördern und Verantwortung zu delegieren, was zur Einrichtung unterschiedlicher i. O. führte. Nötig waren eine Handelsordnung sowie geregelte Finanz- und Währungsbeziehungen. Ein großer Teil der i. O. im Bereich der Wirtschaft ist nicht nur mit wirtschaftlichen, sondern auch mit sozialen, kulturellen, humanitären und ökologischen Problemen befaßt. - Die Erkenntnis, daß aufgrund außenwirtschaftlicher Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten wirtschaftspolitische Maßnahmen eines Landes Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung anderer Länder haben, begründet die Notwendigkeit von i. O. So müssen bestimmte Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Verhalten der Staaten festgelegt werden. Die wirtschaftlichen Vorteile, die durch ein koordiniertes Handeln der Nationen erzielbar sind, waren ursächlich für die Gründung von wirtschaftlichen i. O. In der Wirtschaftstheorie wird in diesem Zusammenhang von einer Art öffentlichen Gutes (öffentliche Güter) gesprochen. Die Notwendigkeit internationaler Vereinbarungen resultiert auch aus dem Wissen, daß die Wirtschaftspolitik eines Landes dem Wohl der eigenen Volkswirtschaft dienen kann, jedoch nicht automatisch positive Effekte auf andere Länder hat. Es sind auch negative externe Effekte (spill-over-Effekte) möglich. Die Bevorzugung der Unternehmen des eigenen Landes kann sich dann zu Lasten der Beschäftigung im anderen Lande auswirken, was insbesondere in der Zwischenkriegszeit als beggar-my-neighbour-Politik bezeichnet wurde. Die benachteiligten Länder werden Gegenmaßnahmen ergreifen, um sich ihrerseits Vorteile zu verschaffen. Die positiven und negativen wirtschaftlichen Wirkungen werden sich nicht nur gegenseitig aufheben, sondern alle beteiligten Länder können nach diesen Maßnahmen wirtschaftlich schlechter dastehen als vorher (Gefangenendilemma). Typisch hierfür ist die Einführung eines Importzolls, die der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Importsubstitutionsindustrie dient. Wird dadurch die Nachfrage nach Importen verringert, dann wird das Ausland seinerseits Importzölle erheben. Diese Maßnahmen führen zu einem Abbau des Handels und zu einer Reduzierung der internationalen Arbeitsteilung. Die Länder werden ihre Wirtschaftsstruktur nicht nach den komparativen Vorteilen errichten. Güter werden dann im Inland produziert, obwohl sie dort wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit teurer zu produzieren sind als im Ausland. Im Ergebnis stehen sich die Konsumenten aller Länder schlechter als vor der Einführung solcher Schutzmaßnahmen (Neomerkantilismus, Protektionismus).
IV. Tätigkeitsbereiche i. O. im Bereich der Wirtschaft: Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen müssen im Handelsbereich geregelt werden, um allen Teilnehmern ohne Benachteiligung Zugang zu gleichen Bedingungen zu den nationalen Märkten zu sichern. Ebenso sind Regeln und Institutionen für die Abwicklung des internationalen Kapitalverkehrs notwendig, soziale und ökologische Probleme müssen gemeinsam angegangen werden. - Die Vereinten Nationen (UN) mit ihren Sonderorganisationen haben sich verstärkt der Entwicklungsländer angenommen. Frühzeitig haben schon die Industriestaaten miteinander kooperiert und dazu die notwendigen Institutionen geschaffen (z. B. OECD). Diese Kooperation konnte auch regional geschehen (z. B. EWG, regionale Integrationen). - Oftmals können auch hochrangige Gipfeltreffen und multilaterale Vereinigungen ökonomische Zielsetzungen haben, die der gegenseitigen Information, Vertrauensbildung und Kooperation dienen wie den Weltwirtschaftsgipfeln. - Bekannte internationale Organisationen O. haben die Aufgabe, die internationale Handels-, Finanz- und Währungsordnung weiter zu entwickeln und zu stabilisieren, wobei oft nur bestimmte Teilgruppen der internationalen Staatsgemeinschaft Mitglied sind. Konflikte sollen durch institutionalisierte Konsultationen und Zusammenarbeit gelöst werden. Die vermehrte Gründung von internationale Organisationen O. nach dem Zweiten Weltkrieg ging von der Vorstellung aus, daß durch permanente wirtschaftliche Kooperation die Gefahr eines neuen Weltkrieges vermieden werden kann (Bretton-Woods-System). - 1. internationale Organisationen O. zur handelspolitischen Kooperation: Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte die internationale Kooperation auf dem Gebiet der Handelspolitik durch die Gründung der Internationalen Handelsorganisation (ITO) erfolgen. Da das Abkommen nie ratifiziert wurde, kam diese internationale Organisationen O. nicht zustande. Im Oktober 1947 wurde in Genf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) unterzeichnet, das im Januar 1948 in Kraft trat und zur vorläufigen Dauereinrichtung wurde. Obgleich es nur ein multilaterales Handelsabkommen ist, wurde es praktisch zu einer internationale Organisationen O. Ab 1. 1. 1995 wurde das GATT durch die Welthandelsorganisation (WTO) abgelöst. Durch die 8. GATT-Runde (Uruguay-Runde), die am 15. 4. 1994 in Marrakesch beendet wurde, wurde dem GATT, das nur Güterströme regelte, zusätzlich ein Abkommen über Dienstleistungen und eines über geistiges Eigentum hinzugefügt (GATS und TRIPS). Auch andere internationale Organisationen O. bemühten sich um eine Liberalisierung des internationalen Güter- und Dienstleistungsverkehrs, wie für Industrieländern die OECD. Ergänzend zum GATT entstand die Welthandelskonferenz UNCTAD, ein ständiges Organ der Vollversammlung der UN, die verstärkt die wirtschaftlichen und handelspolitischen Belange der Entwicklungsländer berücksichtigen möchte. - 2. internationale Organisationen O. zur währungspolitischen Kooperation: Die z. Zt. bestehende währungspolitische Zusammenarbeit geht auf die Vereinbarungen von Bretton Woods zurück, einem multilateralen Vertrag über ein internationales Währungssystem, der 1944 abgeschlossen wurde. Die negativen wirtschaftlichen Erfahrungen zwischen den beiden Weltkriegen wurden darin verarbeitet. Zahlreiche Länder versuchten, in dieser Periode ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Abwertungen zu Lasten der Handelspartner zu verbessern. Ziel sollte nun die Freiheit des internationalen Zahlungsverkehrs bei grundsätzlich festen Wechselkursen sein. Vereinbart wurde ein Internationaler Währungsfonds (IWF) sowie die Weltbank (IBRD), die beide als Unterorganisationen der UN gegründet wurden. Der Weltbank wurde die Aufgabe zugewiesen, finanzielle Hilfen beim Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten Gebiete sowie später für die wirtschaftliche Entwicklung der Entwicklungsländer zu gewährleisten. Der IWF sollte über die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen zum Währungssystem wachen und kurzfristig Zahlungsbilanzhilfen gegen wirtschaftliche Auflagen gewähren. - Im Jahre 1950 wurde die Europäische Zahlungsunion (EZU) gegründet, die zwischen den beteiligten Staaten an die Stelle der bis dahin existierenden bilateralen Verrechnungen ein multilaterales Clearing setzte. Nur noch der Saldo mußte in Gold oder Dollar ausgeglichen werden. - Als Nachfolgeorganisation gründeten die westeuropäischen Länder 1955 das Europäische Währungsabkommen (EWA), das mit dem Übergang zur Konvertibilität der Mitgliedsländer in Kraft trat. - Weitere währungspolitische Vereinbarungen zur internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit wurden im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union (EU) beschlossen. Zwischen den EU-Ländern ist die währungspolitische Kooperation dichter geknüpft worden durch die Errichtung des Europäischen Wechselkursverbundes (1972), der 1979 in das Europäische Währungssystem (EWS) überführt wurde. Das EWS soll nach dem Delors-Bericht im Rahmen eines Drei-Stufen-Plans zur Errichtung einer Europäischen Währungsunion, nach dem Vertrag zu Maastricht, spätestens 1999 führen. In der Endphase sollen die Wechselkurse zwischen den EU-Währungen unverrückbar festgeschrieben werden und die geldpolitische Koordination über ein System europäischer Zentralbanken erfolgen. - 3. internationale Organisationen O. zur gemeinsamen Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Entwicklungsländer: Die Befreiung vom kolonialen Joch nach dem Zweiten Weltkrieg führte zur Gründung vieler neuer Staaten, die in der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben waren. Mit der Anerkennung der allgemeinen und politischen Gleichberechtigung aller Völker waren auch die wirtschaftlichen Grundlagen zu schaffen, die es den Entwicklungsländern erlaubten, gleichberechtigt am internationalen Handel teilzunehmen. Zahlreiche i. O. im Bereich der Wirtschaft zielen heute auf die Behebung wirtschaftlicher, technischer sowie finanzieller Schwierigkeiten dieser Länder ab. Ergänzungen zu gunsten der Entwicklungsländer hat das GATT erfahren, wo durch Anfügung eines 4. Teils bei Entwicklungsländern auf das Prinzip der Reziprozität und die Einhaltung der Meistbegünstigung verzichtet wurde. - internationale Organisationen O., die sich den Problemen der Entwicklungsländer annehmen, sind z. B. UNDP, Development Assistance Committee, Weltbankgruppe (IBRD), IDA, IFC. Während die Weltbank Kredite zu marktüblichen Konditionen vergibt, erhalten Entwicklungsländer von der IDA Kredite zu Vorzugsbedingungungen. Auch Organisationen, die soziale und humanitäre Aufgaben koordinieren, haben ihr Augenmerk verstärkt auf die Entwicklungsländer gerichtet, wie z. B. FAO, ILO, WHO, WFP. Im Bereich der Außenhandelsförderung wurden von UNCTAD und dem GATT das Internationale Handelszentrum (ITC) gegründet. - Zu den i. O. im weiteren Sinne gehören auch die größeren internationalen Entwicklungsbanken mit regionalem Tätigkeitsbereich, wie die Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB), die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die Karibische Entwicklungsbank oder die Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC). - 4. internationale Organisationen O. zur Schaffung von Wirtschaftsgemeinschaften: a) Abgrenzung: internationale Organisationen O. mit dem Ziel verstärkter wirtschaftlicher Integration unterscheiden sich von anderen i. O. dadurch, daß nationalstaatliche Hoheitsrechte auf Organe der Integrationsgemeinschaft übertragen werden. Diese i. O. sind daher als eine Fortentwicklung der Koordinierungsorganisationen anzusehen. Besteht das Endziel in der Errichtung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes unter Schaffung binnenmarktähnlicher Verhältnisse, erfordert dies einen weitgehenden Verzicht auf autonome nationale Wirtschaftspolitik. Beispielhaft kann die Wirtschaftsunion der BENELUX-Staaten dienen. Auch den Organen der Europäischen Union wurden nationale Befugnisse übertragen, weshalb sie im eigentlichen Sinn als supranationale Organisation zu bezeichnen wäre. - b) Integrationsformen: Die schwächste Form der Integration stellt der Präferenzraum dar, bei dem sich die zusammenschließenden Länder günstigere Zölle als Drittländer gewähren. Das Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit den AKP-Staaten stellt eine solche Vereinbarung dar (Lomé-Abkommen). - Eine Freihandelszone beinhaltet die Beseitigung von Zöllen für den Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft. Die Mitgliedsländer sind in der Festsetzung der Zölle gegenüber Drittländern frei. Bedeutende Freihandelszonen sind EFTA, ALADI, früher LAFTA. - Die nächsthöhere Integration stellt die Zollunion dar. In ihr wird ein gemeinsamer Außenzolltarif festgelegt. Die Europäischen Gemeinschaften (EG) der 80er Jahre sind eine solche Integrationsgemeinschaft. - Kommt zur Zollunion noch die Freizügigkeit der Produktionsfaktoren, spricht man von einem Gemeinsamen Markt (Wirtschaftsunion). - Entwicklungsländer haben etliche Abkommen dieser Art getroffen, z. B. die East-African Economic Community von 1967, die ECOWAS, oder die CACEU. Auch die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) strebt eine gesamtafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft an. In Lateinamerika verfolgt der Anden-Pakt das Ziel einer Wirtschaftsgemeinschaft. Lose Kooperationsvereinbarungen regionaler Art sind ebenfalls denkbar, wie die Wirtschaftsgemeinschaft südostasiatischer Länder (ASEAN) oder der Colombo-Plan. - 5. Internationale Konferenzen: Zunehmend Bedeutung haben auch Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs führender Staaten, auf welchen, insbes. seit Mitte der 70er Jahre, wirtschaftspolitische Probleme besprochen werden und eine Harmonisierung der Wirtschaftspolitik angestrebt wird. - Beispiele solcher i. O. sind: Weltwirtschaftsgipfel bzw. die im Rahmen von den Weltbank-/IWF-Treffen durchgeführten Besprechungen führender Industrienationen, wie der Siebener-Gruppe (G 7, Group of Seven), des Zehner-Clubs (G 10, Group of Ten) oder der Gruppe der 24 etc. - f) internationale Organisationen O. zur Vermehrung und Verbreitung gesellschaftspolitischen, organisatorischen und technischen Wissens: Die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten des Geld-, Gesundheits-, Verkehrs- und Sozialwesens, der Rechtssicherheit und der Forschung führte schon im 19. Jh. als Folge der Intensivierung internationaler Wirtschaftsbeziehungen und technischer Entwicklung zur Gründung von i. O. Organisationen dieser Art finden sich im Weltpostverein (UPU) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die für den Schutz gewerblicher Firmenrechte und des Urheberschutzes zuständig ist. Ein Beispiel für die Vermittlung technischen Wissens wäre die WMO (Weltorganisation für Meteorologie), für die Raumfahrt die regionale Organisation ELDO (Europäische Organisation für die Entwicklung von Antriebsaggregaten für Weltraumfahrzeuge) oder ESRO (Europäische Organisation für Weltraumforschung). Als nichtamtliche i. O. zählen Internationales Statistisches Institut (ISI) und ISO, die für die Zusammenarbeit bei Fragen der Statistik und Normung zuständig sind. Als Beispiel einer sozialpolitischen Zusammenarbeit ist ICM (Zwischenstaatliches Kommitee für Auswanderung) zu nennen.
V. Sonstige: I.O. können auch wirtschaftspolitische Interessen verfolgen, wie die Stützung des Ölpreises über die Organisation erdölexportierender Staaten (OPEC). Auch NGO können versuchen, auf die Weltmeinung Einfluß zu nehmen. Zu nennen wäre hier beispielsweise der Club of Rome. Die meisten NGO sind jedoch kleine Organisationen, meist mit bestimmtem engen Aufgabenkreis.
Literatur: Union of International Associations (Hrsg.), Yearbook of International Organizations, 3 Bde., München et al. 1995/96.

 

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