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internationale Arbeitsteilung

1. Begriff: Bezeichnung für die weltweite Struktur des Einsatzes der Produktionsfaktoren. Die Spezialisierung einzelner Länder auf die Produktion verschiedener Güter erfolgt unter den Annahmen der vollständigen Konkurrenz entsprechend dem Theorem der absoluten bzw. komparativen Kostenvorteile (Theorem der komparativen Kostenvorteile). internationale Arbeitsteilung A. stellt sich ein mit Aufnahme des Außenhandels bzw. Beseitigung von Handelshemmnissen. Eine Verzerrung der i. A. durch Handelshemmnisse beeinträchtigt die Handelsgewinne. - 2. Wirkungen: internationale Arbeitsteilung A. impliziert eine Verflechtung der Volkswirtschaften untereinander, die u. a. auch eine Übertragung von Konjunktur- und Preisniveauimpulsen positiver wie negativer Art mit sich bringen kann (internationaler Konjunkturverbund, Inflation I, III 2 c). Ziel internationaler Abkommen im Bereich der Handels- und Währungspolitik (GATT bzw. WTO, IWF) ist es deshalb, solche negativen Wirkungen auszuschalten und eine volle Nutzung der Handelsgewinne zu erreichen. - 3. Bedeutung: a) Für Industrieländer gilt der weitgehend unumstrittene Grundsatz, daß eine ungestörte i. A. allen Beteiligten Vorteile bringt; gleichwohl wird auch hier verschiedentlich staatlicher Einfluß auf die Entwicklung der i. A. befürwortet (Protektionismus). - b) Für Entwicklungsländer wird die Vorteilhaftigkeit stärker in Frage gestellt und oft für diese Länder mit verschiedenen Begründungen eine mehr oder weniger stark interventionistische Außenwirtschaftspolitik bis hin zur Abkoppelung vom Weltmarkt empfohlen (Dependencia-Theorien).

 

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