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WTO
World Trade Organization, Welthandelsorganisation; am 1. 1. 1995 in Genf gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) zur Gestaltung zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen. Sie übernimmt u. a. Aufgaben der in der Havanna-Charta geplanten ITO, zusätzlich die Regelung grenzüberschreitender Dienstleistungen und geistigen Eigentums; 122 Mitglieder, 30 Staaten haben einen Aufnahmeantrag gestellt (Stand: 20. 7. 1996). - Organe: Im Zweijahresrhythmus tagende Ministerkonferenz aller Vertragsparteien. Ein Allgemeiner Rat (General Council) führt die Tagesgeschäfte. - Die WTO besteht aus 3 Vertragspfeilern: GATT (1994) für den Warenhandel, GATS (General Agreement on Services) für Dienstleistungen und TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) für Fragen des geistigen Eigentums. GATT-Rat, GATS-Rat und TRIPS-Rat sind 3 besondere Organe für sachspezifische Tagesgeschäfte, die dem Allgemeinen Rat untergeordnet sind. Laufende Geschäfte werden auch von folgenden Komitees übernommen: Komitee für Handel und Entwicklung, Komitee für Handel und Umwelt, Komitee für Zahlungsbilanzrestriktionen, Komitee für Haushalt, Finanzierung und Verwaltung. - Aufgaben: Handelspolitisch führt WTO die vom GATT-Provisorium verfolgte Politik fort, Wachstum und Wohlstand über eine Förderung der internationalen Arbeitsteilung zu unterstützen. Zu lösen sind noch Probleme des Verhältnisses von Handel und Umwelt sowie die Formulierung einer internationalen Wettbewerbspolitik. Der WTO sind erstmals der Agrarhandel eingeordnet sowie der Textilhandel. So müssen alle Agrarschutzmaßnahmen in (äquivalente) Tarife überführt und zunehmend liberalisiert werden. Ebenfalls ist das Auslaufen des Multifaserabkommens bis spätestens 2005 vorgesehen. Mit der WTO wurde erstmals eine gültige Welthandelsordnung (mit dem Status einer internationalen Organisation) geschaffen (GATT 1947 war nur ein Provisorium). WTO dient als Forum multilateraler Handelsrunden; geschaffen wurde ein Schiedsgericht zur Beilegung von Handelskonflikten (Dispute Settlement Body). - Nationale Handelspolitiken werden von WTO überwacht. Generell gelten die im GATT verankerten Prinzipien der Liberalisierung, Reziprozität, Nicht-Diskriminierung (Meistbegünstigung), Transparenz und eine Informationspflicht. Einige Abkommen gelten nur multilateral, z. B. solche der Tokio-Runde (Fair Trade in Civil Aircraft, öffentliche Beschaffungen oder die Vereinbarung über Molkereiprodukte (International Dairy Agreement) und Rindfleisch (International Bovine Meat Agreement), die alle seit dem 1.1.1980 in Kraft sind. - Bewertung: Gefahren der WTO liegen in der wachsenden Regeldichte und den vielen Ausnahmen und Sonderbestimmungen. Als Erfolg kann die weitgehende Überwindung des "GATT à la carte" angesehen werden. Wichtige Abkommen (z. B. über Dumping, Subventionen, technische Handelshemmnisse) gelten nun ausnahmslos für alle Mitglieder.
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