Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Meistbegünstigung

1. Begriff: Meistbegünstigung verpflichtet einen Staat, alle handelspolitischen Vergünstigungen, insbes. Zollvorteile, die einem anderen Staat eingeräumt wurden, allen anderen Staaten einzuräumen, mit denen Meistbegünstigung vereinbart ist. - 2. Arten: a) Unbedingte und unbeschränkte M.: Das Verbot der Diskriminierung erstreckt sich auf alle Einfuhrwaren, alle Länder und alle Arten der Handelserschwerung. - b) Beschränkte M.: Nur vertraglich vereinbarte Waren sind betroffen oder ausdrücklich ausgenommen. - c) Bedingte M.: Gewährung eines Vorteils verlangt eine entsprechende Gegenleistung (Reziprozität). - 3. Rechtliche Grundlagen: Meistbegünstigung wurde erstmals 1860 zwischen England und Frankreich vertraglich fixiert. M.-Verpflichtung kann aus bilateralen Abkommen mit dem Prinzip der Reziprozität beruhen oder auf multilateralen Verträgen. Meistbegünstigung gehört zu den Grundpfeilern des GATT, das (abgesehen von genehmigten Ausnahmen) alle Mitglieder zu absoluter und unbedingter Meistbegünstigung verpflichtet. Bilaterale Liberalisierungsfortschritte gelten automatisch multilateral. - Ausdrücklich ausgenommen von der Verpflichtung zur Meistbegünstigung sind im GATT Zollunionen, Freihandelszonen und Commonwealth-Präferenz, letztere als Altpräferenz. Auf der UNCTAD-Konferenz in Neu-Delhi (1968) wurden ab 1971 sog. Allgemeine Zollpräferenzen der Industrieländer zugunsten der Entwicklungsländer vereinbart. - 4. Bedeutung: Meistbegünstigung verhindert wirtschaftliche Diskriminierung im internationalen Handel und trägt somit zur Verbesserung der internationalen Arbeitsteilung bei. Allerdings unterliegen ca. 50% des Welthandels nicht mehr dem Prinzip der Meistbegünstigung (Ausnahmebereiche). Meistbegünstigung wird durch nicht-tarifäre Handelshemmnisse unterlaufen wie z. B. durch Kontingentierungen der Wareneinfuhr, Differenzierung von Frachttarifen und bürokratischen Maßnahmen der Zollbehörden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Meinungskauf (-verkauf)
Meistbietender

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Leihzins | Hicksscher Supermultiplikator | flexibles Produktionssystem | Bestattungsgeld | BSP-Eigenmittel
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum