Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Steuervergünstigungen

steuerliche Vorteile, die aus wirtschaftspolitischen, sozialen oder sonstigen Gemeinwohlgründen gewährt werden und daher nicht im Leistungsfähigkeitsprinzip wurzeln, sondern vorrangig der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Lenkungsziele dienen. - Arten: a) Abschreibungsvergünstigungen, b) steuerfreie Rücklagen, c) Investitionszulagen und -zuschüsse, d) Steuerabzugsbeträge, e) Aufschub der Gewinnrealisierung oder der Besteuerung von Gewinnen. - Steuervergünstigungen ergeben sich aus Vorschriften der einzelnen Steuergesetze (z. B. steuerfreie Rücklage nach § 6 b EStG), aber auch aufgrund besonderer Gesetze (z. B. Fördergebietsgesetz, Investitionszulagengesetz). - Anders: Steuerbefreiungen, steuerbegünstigte Zwecke.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Steuervergehen
Steuervergütung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zwangsvollstreckung | Grad (°) | Zinsverjährung | Europäischer Sozialfonds | Ein-/Ausgabe-Prozessor
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum