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                Steuervergünstigungen
                 steuerliche Vorteile, die aus wirtschaftspolitischen, sozialen oder sonstigen Gemeinwohlgründen gewährt werden und daher nicht im Leistungsfähigkeitsprinzip wurzeln, sondern vorrangig der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Lenkungsziele dienen. - Arten: a) Abschreibungsvergünstigungen, b) steuerfreie Rücklagen, c) Investitionszulagen und -zuschüsse, d) Steuerabzugsbeträge, e) Aufschub der Gewinnrealisierung oder der Besteuerung von Gewinnen. - Steuervergünstigungen ergeben sich aus Vorschriften der einzelnen Steuergesetze (z. B. steuerfreie Rücklage nach § 6 b EStG), aber auch aufgrund besonderer Gesetze (z. B. Fördergebietsgesetz, Investitionszulagengesetz). - Anders: Steuerbefreiungen, steuerbegünstigte Zwecke.  
                  
                
                  
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