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Steuerbefreiungen
Ausnahmen von einer grundsätzlich bestehenden Steuerpflicht. Bestimmte Tatbestände werden aufgrund persönlicher (subjektive bzw. persönliche St.) oder sachlicher (objektive bzw. sachliche St.) Voraussetzungen von der Besteuerung ausgenommen. Da die Steuerbefreiungen auf jeweils normierten Tatbeständen basieren, gibt es keine einheitliche Regelung; vgl. bei den einzelnen Steuerarten. - Vgl. auch steuerbegünstigte Zwecke.
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