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Steuerpflicht

1. Die persönliche Steuerpflicht bezeichnet bei den Personensteuern die Personen, die von der Steuer erfaßt werden (Steuersubjekt) und den Umfang, in dem diese Erfassung eintritt (unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht). - 2. Die sachliche Steuerpflicht bezeichnet dagegen das Steuerobjekt. - Vgl. auch Steuerpflichtiger.

 

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