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unbeschränkte Steuerpflicht

die sich auf das gesamte Einkommen und Vermögen, also auch auf Vermögen im Ausland und Einkommen aus dem Ausland erstreckende Steuerpflicht (Welteinkommensprinzip). Einschränkung durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Regelung im einzelnen im EStG, KStG und VStG.

 

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