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Präferenz

im Sinne der Nutzentheorie ein Ausdruck der subjektiven Bewertung zweier Güterbündel A und B durch den nachfragenden Haushalt im Hinblick auf ihre jeweilige erwartete Bedürfnisbefriedigung. Die Präferenz eines Wirtschaftssubjektes gelten als das Ergebnis eines wohlabgewogenen Entscheidungs- und Bewertungsprozesses unter hinreichender Information, das zumindest über einen gewissen Zeitraum Bestand hat. - Unter der Annahme ihrer Transitivität, Reflexivität und Vollständigkeit, die zur Sicherung der Widerspruchsfreiheit eingeführt wird, können sie zu einer Präferenzordnung zusammengefaßt werden. - Ein Instrumentarium zur Ermittlung der Präferenz versucht die Theorie der "offenbarten Präferenzen" zu geben, die aus den beobachtbaren Wahlhandlungen bei gegebenen Preisen schließt, daß ein Haushalt ein bestimmtes Güterbündel gegenüber anderen vorzieht. Wiederholt man die Beobachtung bei variierten Preisen, lassen sich sukzessive Indifferenzkurven als Ausdruck der P.-Ordnung auf empirischen Weg ableiten. - Arten: Normalerweise gelten die Präferenz eines Wirtschaftssubjektes als gegeben und interpersonell unabhängig. Werden allerdings externe Effekte des Verhaltens der Menschen zugelassen, gewinnt die gesellschaftliche Umwelt Einfluß auf die Präferenzordnung bzw. auf die dahinter stehenden Bedürfnisse. Sachliche P.: Die Präferenz manifestieren sich in den beobachtbaren Wahlhandlungen des Haushaltes aus dem Konsumgüterangebot nach Güterarten und -mengen mit dem Ziel der maximalen Bedürfnisbefriedigung und nehmen entweder die Form der echten Präferenz (A wird B strikt vorgezogen) oder der schwachen Präferenz (A wird mindestens genauso hoch geschätzt wie B) bzw. es stellt sich im Grenzfall eine Indifferenzsituation ein. Spezielle Präferenz beeinflussen das Marktgeschehen aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Bindungen, als standortbedingte räumliche Präferenz sowie aufgrund unterschiedlicher Liefer- oder Abnahmefristen (zeitliche P.).

 

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