Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Diskriminierung

I. Außenwirtschaft: Unterschiedliche Behandlung der einzelnen Partnerstaaten hinsichtlich des Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs. Diskriminierung liegt z. B. vor bei Abweichung von der Meistbegünstigung, bei nach Währungsräumen oder Ländern unterschiedlichen Devisenbestimmungen, bei administrativen Differenzierungen, bei differenzierenden Verkehrstarifen und zahlreichen weiteren nicht-tarifären Handelshemmnissen. Der Abbau von Diskriminierung zählt zu den Zielen verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen (WTO, OECD, IWF).
II. Wettbewerbsrecht: Behinderungswettbewerb 3, Kartellrecht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Diskriminanzfunktion
Diskriminierungstheorien

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Segment-Bilanzen | Beamtenhandel | Bar (bar) | Parallelwährung | Lieferbindung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum