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GATS
General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen für den Dienstleistungshandel, als Abschluß der Uruguay-Runde am 15. 4. 1994 in Marrakesch (Marokko) geschlossen. Die jüngere Schwester des GATT reguliert den internationalen Handel mit Dienstleistungen. Ursprünglich sollten sie schon im Rahmen der ITO liberalisiert werden; auch eine Integration in das GATT scheiterte, so daß die Dienstleistungen in der Uruguay-Runde einen Sonderstatus erhielten. - GATS besteht aus drei unterschiedlichen Vertragsteilen, dem Rahmenabkommen, den Anhängen und den nationalen Zugeständnissen. Das Rahmenabkommen nennt die Grundprinzipien Meistbegünstigungsklausel, Transparenz, Liberalisierung, Inländerbehandlung. Das letzte Prinzip deutet an, daß der Dienstleistungssektor nicht vollständig liberalisiert werden muß, aber ausländische Dienstleister dürfen gegenüber Einheimischen nicht benachteiligt werden. Die Anhänge legen die unterschiedlichen Liberalisierungsgrade einzelner Dienstleistungssektoren fest. Vier Anhänge regeln Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftverkehr und die Bewegungsfreiheit natürlicher Personen, so daß Individuen vorübergehend ein Dienstleistungstransfer gestattet werden soll. Bei den nationalen Zugeständnissen geben die Vertragsparteien an, welche Sektoren sie liberalisieren und welche vorerst von Liberalisierungsmaßnahmen ausgenommen werden. GATS ist einer der zentralen Pfeiler der neuen WTO. - Vgl. auch Internationale Organisationen 4 a).
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