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Organisationsgrad

1. Begriff: Ausmaß, in dem das Verhalten der Organisationsteilnehmer durch Vorschriften, Normen und Regeln formalisiert ist. Organisationsgrad gibt die Relation von Organisation zu Disposition an, d. h. von Außen- zu Selbstbestimmung. - 2. Die Bestimmung des für den Einzelfall bestgeeigneten Organisationsgrad ist ein Optimierungsproblem, das wegen der Vielschichtigkeit und Komplexität insbes. qualitativer Einflußfaktoren bis heute mit mathematischen Verfahren nicht gelöst werden kann (organisatorische Effizienz); es werden heuristische Verfahren herangezogen. Nach dem Substitutionsprinzip (vgl. dort II 2) wächst der Organisationsgrad mit steigender Gleichförmigkeit der zu regelnden Teilhandlungen.

 

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