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Generaldirektor

in der Praxis teilweise verwendeter Titel für den Leiter der Unternehmung. Kompetenzen des Generaldirektor nicht einheitlich umrissen. Position meist als Singularinstanz an der Spitze der Führungshierarchie; Leitung der untergeordneten Handlungsträger nach dem Direktorialprinzip. - Abgrenzung: Im Unterschied z. B. zum Vorsitzenden einer GmbH-Geschäftsführung darf der Vorsitzende des Vorstands einer AG nicht Generaldirektor in diesem Sinne sein, da das AktG 1965 für den multipersonalen Vorstand das Kollegialprinzip vorschreibt (Organisationsrecht III 3 a)).

 

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