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Clearing

1. Begriff: Abrechnung aufgrund einer Vereinbarung; institutionell gesicherte Verrechnung (Saldierung) von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Clearingteilnehmer; nur die Spitzenbeträge werden durch Zahlung oder Kreditierung ausgeglichen. - Verrechnungsabkommen (Bilateralismus): seit dem Übergang zur freien Konvertierbarkeit der DM für Leistungstransaktionen (1958) in der Bundesrep. D. nicht vorhanden.

 

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  Weitere Begriffe : Mehrarbeitszuschlag | Umsatzsteuerverteilung | unterproportionale Kosten | Handeln auf eigene Gefahr | wirtschaftlicher Eigentümer
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