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UPU
Universal Postal Union, Weltpostverein, gegründet 1874 in Bern aufgrund eines allgemeinen internationalen Abkommens "Allgemeiner Postvereinsvertrag", später Weltpostvertrag genannt. Seit 1948 Sonderorganisation der UN mit Sitz in Bern. - 1995 mit 189 Mitgliedstaaten (Bundesrep. D. seit 1952). - Gesetzliche Grundlage ist der Weltpostvertrag, der die Verfassung und die Aufgaben der UPU sowie die Verpflichtungen der Mitglieder verbindlich festlegt und periodisch revidiert wird. Die Verträge der UPU sind Rechtsgrundlage des weltweiten Postverkehrs. - Grundsätze: Schaffung eines einheitlichen internationalen Postgebiets, Regelung der Freiheit des Durchgangs von Postsendungen und der Gebührenfrage, besonders des Briefverkehrs. Förderung der Zusammenarbeit auf kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. - Aufgaben und Arbeitsergebnisse: Durchführung und Vervollkommnung der internationalen Postdienste. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedsländern Schiedsgericht. Spezieller Ausschuß für die Vereinfachung der Zollformalitäten. Beitrag zur internationalen Entwicklungshilfe im Rahmen des UNDP, insbes. durch Entsendung von Expertenteams in Entwicklungsländern. - Organe: Weltpostkongreß, tritt alle fünf Jahre zusammen, als oberste, legislative Behörde. Hauptaufgabe: Revision des Weltpostvertrages und seiner Einzelbestimmungen (detailed regulations); Exekutivrat, bestehend aus 41 Mitgliedern, tagt jährlich; Konsultativrat für Poststudien (CCPS) erarbeitet Empfehlungen zu technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Postdienst; Internationales Büro, Sitz: Bern, erledigt die laufenden Verwaltungsarbeiten und dient als zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle der nationalen Postverwaltungen.
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