geheime Abstimmung derjenigen Mitglieder einer Gewerkschaft, die für eine Teilnahme am Streik in Betracht kommen. Ob es Voraussetzung eines rechtmäßigen Streiks ist, daß die Gewerkschaft das satzungsmäßig vorgesehene Verfahren eingehalten, insbes. eine Urabstimmung durchgeführt und die erforderliche Mehrheit erzielt haben muß, ist umstritten.