auf dem 13. Weltpostkongreß in Brüssel am 11. 7. 1952 (1. Vertrag im Jahre 1874) unterzeichneter internationaler Vertrag mit Nebenabkommen und Vollzugsordnung, in Kraft seit 1. 7. 1953. Der Weltpostvertrag enthält: (1) Verfassung des Weltpostvereins (UPU), (2) allgemeine Grundsätze für den internationalen Postverkehr, (3) Berechnungsgrundlagen für die Durchgangskosten etc., (4) Regelung der Einrichtung des Internationalen Büros des Weltpostvereins in Bern.