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Konflikt
I. Allgemein: 1. Begriff: Universeller, in allen Gesellschaften vorfindbarer Prozeß der Auseinandersetzung, der auf unterschiedlichen Interessen sozialer Gruppierungen beruht und in unterschiedlicher Weise institutionalisiert ist und ausgetragen wird. Konflikt können als Auseinandersetzung, Spannung, Gegnerschaft, Gegensätzlichkeit zwischen Individuen, Individuen und Gruppen, Gruppen und Gruppen, Verbänden, Gesellschaften, Staaten und allen sozialen Assoziationen stattfinden. - 2. Arten: a) manifester K.: Gewollte Auseinandersetzung; b) latenter K.: Permanente Spannung, ohne daß es zum offenen K.-Austrag kommt; c) umgeleiteter K.: Der K.-Austrag wird in Bereiche verschoben, die für den Konflikt nicht ursächlich sind.
II. Soziologie: Von soziologischem Interesse sind soziale K., d. h. Auseinandersetzungen, die nicht individualpsychologisch begründet sind; zu berücksichtigen ist, daß Konflikt zwischen Individuen ihre eigentlichen Ursachen häufig in sozialen und sachlichen Gegebenheiten haben. - 1. Der Vielfältigkeit sozialer Beziehungen entspricht die Vielfältigkeit der Erscheinungsformen sozialer K.: Kriege, Streiks, Aussperrungen, Verteilungs-, Macht-, Status- und Tarifauseinandersetzungen. - Für die Form des K.-Austrags sind Intensität, Ausmaß des Einsatzes von Macht und Gewalt und Art, Umfang und Verbindlichkeit von K.-Regelungen entscheidend. - 2. Ursachen sozialer K.: a) Nach Thomas Hobbes (1588-1679): Destruktive, menschliche Antriebskräfte, die nur durch eine gesellschaftliche Herrschaftsordnung kanalisiert werden können. - b) Nach Karl Marx (1818-83): Grundsätzliche Interessengegensätze zwischen sozialen Klassen, die ihrerseits aus dem privaten Eigentum an Produktionsmitteln resultieren. - c) Nach Vilfredo Pareto (1848-1923): Grundgesetz der Gesellschaft überhaupt, die sich im permanenten - auch mit Gewalt ausgetragenen - Machtkampf zwischen jeweils herrschender und nicht herrschender Elite ausdrückt. - d) Nach Georg Simmel (1858-1918) (Begründer der modernen K.-Theorien): Er hat die sozial positiven Funktionen von Konflikt hervorgehoben. - Positive Funktion des K.: Der Konflikt führt zur Anpassung sozialer Normen bzw. der Entwicklung neuer sozialer Normen und Regeln. Dadurch entstehen neue soziale Strukturen und Assoziationen und das K.-Geschehen macht den beteiligten Gruppen diese bewußt und ermöglicht damit die sozialverträgliche K.-Lösung. Hinter dieser Position, die Konflikt letztendlich als funktional für die Gesellschaft definiert, steht ein K.-Modell von Gesellschaft, das auf der Annahme eines Pluralismus unterschiedlicher und auch kontroverser Interessen, Einstellungen und Werte beruht und in dem die gewaltfreie Regelung von Konflikt die zentrale Integrationsleistung darstellt. Soziale Konflikt können jedoch nicht grundsätzlich als funktional im Sinn sozialer Integration begriffen werden (v. a. Kriege, Revolutionen, Bürgerkriege). - 3. Beurteilung: Hinsichtlich der Bewertung des sozialen Konflikt wird immer die Form seiner Regelung von besonderer Bedeutung sein. Komplexe Gesellschaften hochindustrialisierten und demokratischen Typs haben ein breites Spektrum von Verfahrensweisen zur K.-Regelung entwickelt (Beispiel: System der rechtlich geregelten Auseinandersetzung der Tarifparteien in der Bundesrep. D.
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