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Betriebssoziologie
1. Begriff: Spezielle Soziologie, deren Gegenstandsbereich die Betriebe als Orte der gesellschaftlichen Produktion darstellen. Während die Betriebswirtschaftlehre i. a. die ökonomischen und technisch-organisatorischen Dimensionen in den Vordergrund stellt, richtet sich das Interesse der Betriebssoziologie auf die sozialen Beziehungen und den Betrieb als soziales Gebilde (vgl. Betrieb II) sowie die sachlich-technische Ausstattung des Betriebs und die damit verbundenen Konsequenzen für Qualifikation, Belastung, Kooperation etc. - 2. Gegenstand: Aus der Definition ergeben sich als wichtige Untersuchungsfelder: Struktur und Organisation; Betriebsverfassung, d. h. Praxis und Probleme der betrieblichen Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrats als Vertretung der Arbeitnehmer; betriebliche Strategien des Personaleinsatzes (Personalpolitik); Qualifikation und Aus- bzw. Weiterbildung; innerbetriebliche Mitarbeiterstruktur (Arbeiter, Angestellte, Management); Führung; Arbeitseinstellungen und -orientierungen; Folgen technologischer Veränderungen und Innovationen; Information und Kommunikation; Beziehungen zwischen Betrieb und sozialer Umwelt; Probleme von Arbeitsgruppen; Reorganisation und Humanisierung industrieller Arbeit. Die Unterschiedlichkeit von Betrieben hinsichtlich Wirtschaftssektoren (industrieller, handwerklicher Betrieb, Handelsbetrieb, Dienstleistungsbetrieb) und Größe führt zu differenzierten Fragestellungen der Betriebssoziologie - 3. Die Betriebssoziologie ist eng verbunden mit anderen Wissenschaftsdisziplinen, z. Betriebssoziologie mit Arbeitswissenschaft, Arbeits- und Organisationspsychologie, Betriebswirtschaftslehre (vgl. insbes. auch entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre und verhaltenstheoretische Betriebswirtschaftslehre), Arbeitsrecht. - Vgl. auch Organisationssoziologie, Industriesoziologie, Arbeit, Bürokratie, Führungslehre.
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