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Gefangenendilemma

1. Begriff: Das Gefangenendilemma kennzeichnet eine Situation, in der individuell rationales Verhalten der einzelnen Gruppenmitglieder zu einem für die Gruppe insgesamt schlechten Ergebnis führt. - 2. Beispiel: Situation mehrerer Gefangener, die unabhängig voneinander verhört werden, wobei die Kronzeugenregelung gilt. Gefangene, die gestehen und damit ihre Mitgefangenen überführen, gehen straffrei aus, während die durch Geständnisse ihrer Komplizen Belasteten einer verschärften Bestrafung unterliegen. Gesteht ein Gefangener, so wird dieser (und alle weiteren Geständigen) einer gemilderten Strafe unterworfen. Das Dilemma des Modells liegt darin, daß jedem isoliert handelnden Gefangenen ein Geständnis vorteilhaft scheint. Folglich werden alle Gefangenen gestehen und sich dadurch einer Bestrafung aussetzen, der sie durch gemeinsames konsequentes Leugnen hätten ausweichen können. - 3. Wirtschaftswissenschaftliche Bedeutung: Das Gefangenendilemma findet sich in zahlreichen wirtschaftlichen Konstellationen, zum Beispiel im Rahmen von Kooperationsbeziehungen. In einer Forschungs- und Entwicklungskooperation etwa ist es für alle Partner individuell rational, eigene Ergebnisse zurückzuhalten und gleichzeitig von den Informationen des Partners zu profitieren. Handeln die übrigen Kooperationspartner aber entsprechend, so führt dies zu einem Zusammenbruch der Kooperation, deren Vorteile damit ausbleiben. Das Gefangenendilemma kann institutionell überwunden werden, wenn die Beteiligten im Interesse der Gruppe insgesamt auf gewisse individuelle Vorteile verzichten, um so in den Genuß der Kooperationsvorteile zu gelangen. Dies kann beispielsweise durch die Gestaltung langfristiger Verträge erreicht werden. - Vgl. auch Spieltheorie 2 b.

 

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