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Unternehmungsziele
Unternehmensziele, unternehmerisches Zielsystem, die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Zielsetzungen, Grundlage der Analyse und Erklärung unternehmerischer Verhaltensweisen. Die betriebswirtschaftliche Forschung hat deshalb die Unternehmungsziele und den sie formenden Zielbildungsprozeß zum Gegenstand ihrer Untersuchungen erhoben.
I. Bildung der U.: 1. Soll die Darstellung der Unternehmungsziele in weitgehender Übereinstimmung mit den Verhältnissen der Realität erfolgen, so sind die aus der Organisation "Unternehmung" stammenden Einflüsse ausdrücklich in die Untersuchung einzubeziehen. Diese Einflüsse ergeben sich aus der Verteilung von Entscheidungsbefugnissen auf viele Stellen innerhalb der Organisation und den unterschiedlichen Zielen der Organisationsteilnehmer. Aufgrund dieser Tatsache sind Unternehmungsziele letztlich als Ergebnisse von "Verhandlungsprozessen" verschiedener Gruppen aufzufassen, die zur Willensbildung berechtigt oder befähigt sind. - 2. Berechtigung zur Zielbildung: In der Marktwirtschaft leitet sich die formale Berechtigung grundsätzlich aus dem Eigentum und der sich aus ihm ergebenden sozialen Verpflichtung ab (soziale Verpflichtung des Eigentums, Art. 14 II GG). Begrenzungen des Entscheidungsspielraumes treten dabei in den Fällen des Miteigentums auf, bei denen der Eigentümer nicht gleichzeitig zur Geschäftsführung befugt ist, z. B. bei der KG, insbes. bei der AG. Hier tritt ein durch Vertrag oder kraft Gesetzes legitimiertes Management an die Stelle des Eigentümers. Eigentümer, Vorstand bzw. Geschäftsführer und deren Kontrollorgane dominieren im Prozeß der Zielbildung und können daher als Kerngruppe bezeichnet werden. - Die übrigen Gruppen, die als weitere Zentren der Willensbildung anzusehen sind, z. B. Belegschaft, aber auch Lieferanten, Kunden, Kreditgeber, Banken und staatliche Organe bilden Satellitengruppen. Sie üben direkten Einfluß auf die Bildung der Unternehmungsziele aus, wenn zwischen der Kerngruppe und den Satellitengruppen eine Koalition oder eine Kooperation besteht. Gesetzlich geregelt ist die Einflußnahme der Satellitengruppen im Aktien- und Mitbestimmungsgesetz (vgl. auch Mitbestimmung). Häufig ist der Einfluß jedoch nur mittelbar. Er kann sich z. B. aus der Ausnutzung von Informationsvorteilen von Mitgliedern der Satellitengruppen gegenüber der Kerngruppe oder anderen informalen Machtgrundlagen ergeben. - Die Vielfalt der Gruppierungen, mit ihren unterschiedlichen Interessen und Machtbeziehungen im Prozeß der Zielbildung, erschweren die Ableitung allgemeingültiger Aussagen über das Zielsystem einer Unternehmung. - 3. Zwischen diesen Gruppen ausgehandelte Ziele können nur bedingt als Folge von Entscheidungsprozessen gesehen werden. Da mit Zielfestlegungen die Machtstruktur einer Organisation beeinflußt wird, kann die Zielfestlegung als "Quasilösung von Machtkämpfen" betrachtet werden. Die Zustimmung von Organisationsteilnehmern bei der Zielformulierung wird erreicht, indem eine pragmatische Zielformulierung, die vage und semantisch vieldeutig ist, gefunden wird. Pragmatisch deshalb, weil die Verhandlungspartner trotz Vorhandenseins eines Ziels sich die Möglichkeit offenhalten, den möglichen Interpretationsspielraum bei Lösung ihres Entscheidungsproblems zugunsten individueller Zielvorstellungen auszunutzen. Die Existenz von Unternehmungsziele ermöglicht dem Unternehmungsmitglied dann, alle Beteiligten davon zu überzeugen, daß seine Problemdefinition und -lösungen im Einklang mit den offiziellen Zielen der Unternehmung stehen.
II. Erfassung und Ordnung betriebswirtschaftlicher Ziele: 1. Eine Unternehmung verfolgt grundsätzlich mehrere Ziele, zwischen denen Beziehungen bestehen. Diese Beziehungen erweisen sich dabei als Ansatzpunkte eines Ordnungsschemas. Die begriffliche Bestimmung der Unternehmungsziele erfolgt über die Dimensionen: a) Inhalt: eine Zieldimension, die die BWL bislang am ausführlichsten erörtert hat. Seine Erklärung muß zu einer operationalen Zielformulierung führen. Begriffe wie Gewinn, Umsatz, Kosten, Liquidität, Substanzerhaltung etc. geben den Inhalt typischer betriebswirtschaftlicher Ziele wieder. - b) Angestrebtes Ausmaß der Zielerreichung: Der Entscheidende kann einerseits versuchen, eine Alternative zu ermitteln, die einen höchstmöglichen Zielerreichungsgrad erwarten läßt. Er kann aber auch von einem bestimmten Anspruchsniveau ausgehen und die Suche nach Alternativen abbrechen, sobald er auf eine Lösung stößt, die einen bestimmten, als befriedigend angesehenen Wert erreicht oder übersteigt. - c) Zeitlicher Bezug: Wesentliche Zieldimension, da der Zeitaspekt zu einem beträchtlichen Teil für die Zusammensetzung des Entscheidungsfeldes maßgeblich ist. Er beeinflußt die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten und die begrenzenden Daten sowie die in den Erklärungsgleichungen zu erfassenden Einflußgrößen. Eine zeitbezogene Zielformulierung würde z. B. lauten: "Erstrebe einen jährlichen Umsatzzuwachs von 25% des Vorjahresergebnisses". - 2. Determinanten der Beziehungen zwischen den U.: a) Entscheidungssituation (entscheidungsfeldbedingte Beziehungen): Die Erklärung ist über die Verwendung des Zielerfüllungsgrades möglich. Danach lassen sich komplementäre, konfliktäre und indifferente Ziele unterscheiden. Bei Komplementarität trägt die Erfüllung eines Zieles zur Erfüllung eines anderen bei, bei Konkurrenz vermindert sie diese. Zwei Ziele verhalten sich zueinander indifferent oder neutral, wenn die Erfüllung des Zieles Z1 auf die Erfüllung des Zieles Z2 keinen Einfluß ausübt. Konkurrenz- bzw. Komplementaritätsbeziehungen wechseln oft von Alternative zu Alternative (partielle Konkurrenz bzw. Komplementarität). - b) Subjektive Zielvorstellungen des Entscheidenden (entscheidungsträgerbedingte Beziehung): Diese stellt die Zielgewichtung dar, die der Unternehmer bei konkurrierenden Zielen vornehmen muß. Eine Entscheidungsfindung ist nur möglich, wenn feststeht, welche Ziele als Hauptziele und welche als Nebenziele zu betrachten sind. In den meisten Fällen wird es den zu Entscheidungen berechtigten Instanzen in der Unternehmung nicht möglich sein, aufgrund der von der Geschäftsleitung verfolgten Ziele die Konsequenzen ihres Handelns zu überprüfen. Es müssen diesen Instanzen Ziele vorgegeben werden, die einerseits überprüfbar sind, andererseits aber unmittelbar der Erfüllung der Unternehmerziele dienen. Diese Zielvorgabe erfordert die Suche nach Zielen, die zu den Unternehmungszielen (Oberzielen) in einem Mittel-Zweck-Verhältnis stehen. Für die zu findenden Zwischen- und Unterziele muß grundsätzlich die Komplementaritätsbeziehung gelten, was partielle Konkurrenz jedoch nicht ausschließt (z. B. Unterziel: Stückkostensenkung; Zwischenziel: Verbesserung der Wirtschaftlichkeit; Oberziel: Gewinnerhöhung). - 3. Problem der Auswahl der i. S. der Unternehmungsziele besten Alternative (Aktion): Zwischen den nach Inhalt, Zeit und Ausmaß präzisierten Zielelementen bestehen unterschiedliche Beziehungen. Daraus ergibt sich das Problem, welche der möglichen Alternativen als die i. S. eines so komplexen Zielsystems beste anzusehen ist. Dies gilt um so mehr, als die Konsequenzen der Alternativen hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele meist nur unvollkommen vorausgesehen werden können. - a) Erweist sich bei vollkommener Information über die Konsequenzen der Alternativen die Entscheidungsfindung bei komplementären Zielen durch die Möglichkeit der Suboptimierung noch relativ einfach, so bedarf es bei konfliktären Zielen der Einführung von Entscheidungsregeln, die eine Lösung des Konfliktes durch Zieldominanz, Zielschisma oder Zielkompromisse ermöglichen. - b) Liegen dem Unternehmer lediglich mehrdeutige Informationen über die Zielerfüllungsgrade der Alternativen vor, müssen die Entscheidungsregeln angeben, wie diese mehrwertigen Erwartungen in den Entscheidungsmodellen verarbeitet werden sollen. Das Entscheidungsproblem kann bei Vorliegen von Wahrscheinlichkeitsvorstellungen durch die Anwendung von Sicherheitsäquivalenten oder statistischer Kenngrößen (z. B. Erwartungswert, Varianz) gelöst werden. Fehlen auch Wahrscheinlichkeitsvorstellungen (Entscheidungen unter Unsicherheit), so können bei meßbaren Zielgrößen z. B. die Minimax-Regel, die Minimax-Risiko-Regel, die Regel des kleinsten Risikos, oder die Pessimismus-Optimismus-Regel zur "besten" Alternative führen. - Bei unterschiedlicher Risikoeignung des Entscheidenden kann jede dieser Entscheidungsregeln eine andere Alternative als die beste erweisen. Ihre Anwendung hängt daher vom Typ des Unternehmers und von der Art des betrachteten Wahlproblems ab. - Eine umfassende und allgemeingültige, für sämtliche Entscheidungsprozesse unter Unsicherheit geeignete Entscheidungsregel konnte bisher nicht entwickelt werden.
III. Erwerbswirtschaftliche Ziele der Unternehmung: 1. Bei der Untersuchung der konkreten Inhalte von Unternehmungsziele soll von der Unternehmung als einer in Privateigentum befindlichen, nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handelnden Betriebswirtschaft ausgegangen werden. Dieses Handeln findet seinen Ausdruck im Gewinn- oder Rentabilitätsstreben, das nach der neueren Theorie der Unternehmung zwar nicht als die einzige, aber als die bedeutendste Zielsetzung anzusehen ist. - a) Der Gewinnbegriff ist durch die Differenz der sowohl nach Begriffsinhalt wie -umfang unterschiedlichen Komponenten Einnahmen, Ertrag oder Leistung und Ausgaben, Aufwand oder Kosten definiert. Es besteht daher über den Inhalt des Gewinnbegriffs weitgehende Unklarheit. - b) Die absolut zu messende Gewinngröße wird durch die Rentabilität als relativer Gewinn ergänzt. Als Bezugsgröße kann dabei das gesamte eingesetzte Kapital oder nur das eingesetzte Eigenkapital dienen. - c) Die positiven und negativen Gewinnkomponenten lassen sich zur Formulierung geeigneter Unterziele verwenden. Solche Unterziele sind das Umsatz- und Wirtschaftlichkeitsstreben. Zwischen dem Gewinnstreben und dem Wirtschaftlichkeitsstreben ergibt sich bei geschwungenem Kostenverlauf zwischen dem Stückkostenminimum und dem Gewinnmaximum ein Bereich partieller Konkurrenz. - 2. Den mit beträchtlichen Unsicherheiten belasteten Unternehmerentscheidungen tragen verschiedene Sicherungsziele Rechnung. Sie drücken sich vor allem in den Zielen "Sicherung des Unternehmungspotentials" und "Sicherung der Liquidität" aus. - a) Dem Streben nach Sicherung des Unternehmungspotentials liegt der Gedanke zugrunde, die Leistungskraft der Unternehmung, ausgedrückt durch das investierte Kapital, für die Zukunft zu erhalten: (1) Bei geldlicher Interpretation wird dieses Ziel als Kapitalerhaltung bezeichnet. - (2) Bei güterwirtschaftlicher Interpretation als Substanzerhaltung; es kann durch die Ziele Produktivität und Flexibilität verdeutlicht werden: Unter Produktivität wird das günstige Verhältnis von Ausbringungsergebnis zu Mitteleinsatz während einer Periode mit überwiegend gleichbleibenden Produktionsbedingungen verstanden. Dieses Kriterium ist Ausfluß des Rationalprinzips, welches besagt, daß ein gegebenes Leistungsziel mit möglichst geringem Mitteleinsatz bzw. bei gegebenem Mitteleinsatz ein möglichst hohes Leistungsergebnis erzielt werden soll. - Flexibilität ist die Fähigkeit des Systems Unternehmung, sich an veränderte Umweltbedingungen anzupassen. In dieser Zielsetzung kommt der Gedanke zum Ausdruck, daß das System Unternehmung in der Lage sein soll, seine Produktivität für längere Zeiträume aufrechtzuerhalten. - b) Inhalt des Liquiditätssicherungszieles ist die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts, d. h. die Fähigkeit, in jedem Zeitpunkt den fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können (dispositive Liquidität). Einnahmen und Ausgaben sind nur für relativ kurze Zeiträume hinreichend genau vorhersehbar. Die Praxis behilft sich bei der Beurteilung langfristiger Entscheidungen im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit mit den Finanzierungsregeln. Diese fordern die Einhaltung gewisser Relationen innerhalb der Vermögens- und Kapitalstruktur einer Unternehmung (strukturelle Liquidität). - Vgl. auch Liquidität.
IV. Weitere Ziele: Eine wirklichkeitsnahe Auffassung unternehmerischer Zielsysteme darf neben den genannten eine Reihe weiterer Ziele nicht vernachlässigen, z. B. das Unabhängigkeits- bzw. Vereinigungsstreben, das Streben nach Ansehen und Macht sowie sittliche und soziale Ziele. Ihre Bedeutung wird zwar heute kaum noch bestritten, eine genaue Fassung dieser Ziele bereitet jedoch erhebliche Schwierigkeiten, da die theoretische Grundlage für die Erklärung solcher Zielinhalte bislang noch fehlt.
V. Zielsysteme aus organisationstheoretischer Sicht: Ergebnisse neuerer empirischer Untersuchungen haben die Existenz eines konsistenten, operationalen und verbindlichen Zielsystems in Frage gestellt. Ziele als Ergebnis von Interessendurchsetzungsprozessen der Kern- und Satellitengruppen stellen demgemäß nur vorübergehende Kompromißlösungen der dem Zielbildungsprozeß zugrunde liegenden Interessenkonflikte dar. Dieser Kompromiß kommt um so eher zustande, je vager das Zielsystem formuliert wird und je mehr Interpretationsmöglichkeiten den Beteiligten verbleiben. Darüber hinaus sind Zweifel aufgekommen, inwieweit die aus solchen Zielbildungsprozessen resultierenden Kompromisse überhaupt den Mittelentscheidungen als Maximen zugrunde gelegt werden. Insbes. bei Führungsentscheidungen werden die Alternativen aus der Sicht der Individualziele der Beteiligten bewertet; erst im nachhinein erfolgt eine Einigung auf ein gemeinsames Zielsystem, das dann in erster Linie der Rechtfertigung gegenüber Dritten dient.
Literatur: Bidlingmaier, J., Unternehmerziele und Unternehmerstrategien, Wiesbaden 1973; ders., Zielkonflikte und Zielkompromisse im unternehmerischen Entscheidungsprozeß, Wiesbaden 1968; Heinen, E., Betriebswirtschaftliche Kostenlehre, Kostentheorie und Kostenentscheidungen, 6. Aufl., Wiesbaden 1983; ders., Das Zielsystem der Unternehmung, Grundlagen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen, 3. Aufl., Wiesbaden 1976; ders., Die Zielfunktion der Unternehmung, in: Zur Theorie der Unternehmung, Festschrift zum 65. Geburtstag von E. Gutenberg, hrsg. von H. Koch, Wiesbaden 1962, S. 11 ff.; ders., Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 9. Aufl., Wiesbaden 1985; ders. (Hrsg.), Betriebswirtschaftliche Führungslehre, Grundlagen - Strategien - Modelle, ein entscheidungsorientierter Ansatz, 2. Aufl., Wiesbaden 1984; ders. (Hrsg.), Industriebetriebslehre als entscheidungsorientierte Unternehmensführung, in: ders, Industriebetriebslehre - Entscheidungen im Industriebetrieb, 9. Aufl., Wiesbaden 1991, S. 1-71; ders., Ziele und Zielsystem in der Unternehmung, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften, Stuttgart 1982; Heinen, H., Ziele multinationaler Unternehmen - Der Zwang zu Investitionen im Ausland, Wiesbaden 1982; Hauschildt, J., Entscheidungsziele, Tübingen 1977; Jacob, H., Preispolitik, 2. Aufl., Wiesbaden 1971; Kirsch, W., Gewinn und Rentabilität - Ein Beitrag zur Theorie der Unternehmungsziele, Wiesbaden 1968; ders., Die Unternehmungsziele aus organisationstheoretischer Sicht, ZfbF 1969, S. 665 ff.; Oettle, K., Über den Charakter öffentlich-wirtschaftlicher Zielsetzungen, ZfbF 1966, S. 241 ff.; Perrow, C., Organizations: Organizational Goals, in: Still, D. L. (Hrsg.), International Encyclopedia of the Social Sciences, 1968, Vol. 11, S. 305 ff.; Rühli, E., Unternehmungsführung und Unternehmungspolitik, Bd. 1 u. 2, 2. Aufl., Bern 1985 u. 1988; Schmidt, R. B., Die Kapitalerhaltung als Gegenstand zielsetzender und zielerreichender Entscheidungen, in: Organisation und Rechnungswesen, Festschrift für E. Kosiol, Hrsg. E. Grochla, Berlin 1964, S. 415 ff.; Schmidt-Sudhoff, U., Unternehmerziele und unternehmerisches Zielsystem, Wiesbaden 1967; Wenger, E., Unternehmenserhaltung und Gewinnbegriff, Wiesbaden 1981.
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