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Anlagengeschäft

I. Industriebetriebslehre: Spezielle Erscheinungsform der Einzelproduktion. Die Produkte als Sachziele im Anlagengeschäft sind Anlagensysteme, bei denen es sich um Anlagen-Dienstleistungsbündel zur Befriedigung eines komplexen Bedarfs handelt. Diese Großanlagen werden von einem oder mehreren Anbietern in einem geschlossenen Angebot erstellt. Beispiele für solche Großanlagen sind Kohle- und Atomkraftwerke, Chemieanlagen, Hüttenwerke, Flughäfen oder Müllverbrennungsanlagen.
II. Marketing: Investitionsgüter-Marketing für komplexe Anlagen, die durch Verkettung einzelner Maschinen oder Aggregate zu einer integrierten Gesamtanlage entstehen (z. B. komplette Fertigungsstraßen). Das klassische Anlagengeschäft unterscheidet sich vom Produktgeschäft primär durch das zusätzliche Angebot an Engineering-Leistungen für die kundenspezifische Gesamtanlage. Die Nachfrager verlangen jedoch immer mehr zusätzliche, auf die Gesamtanlage bezogene Dienstleistungen (Pre-Sales-Service, episodenbegleitende Dienstleistungen, After-Sales-Services; z. B. Feasibility-Studien, Finanzierung, Beratung, Schulung, Management-Leistungen u. a.), wodurch das Anlagengeschäft immer mehr zum Systemgeschäft wird.geboren Anlagengitter
Begriff für den nach Handelsrecht erstellten Anlagespiegel (§ 268 II HGB). - 1. Methode: Ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten sind Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie kumulierte Abschreibungen (Abschreibungen aus Vorjahren und des Geschäftsjahres) in ihrer gesamten Höhe aufzuführen. Abschreibungen des Geschäftsjahres sind entweder in der Bilanz bei dem betreffenden Posten zu vermerken oder im Anhang in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung anzugeben. Damit wird die in angelsächsischen Ländern übliche sog. direkte Bruttomethode vorgeschrieben: Die erste Spalte des Anlagengeschäft enthält während der gesamten Nutzungsdauer die historischen Anschaffungs- oder Herstellungkosten, die erst beim mengenmäßigen Ausscheiden aus dem Anlagengeschäft herausgenommen werden. Die kumulierten Abschreibungen werden aktivisch abgesetzt und die Zuschreibungen wieder hinzugerechnet, somit gehen in die Endspalte Nettowerte ein. Die Reihenfolge der Spalten im Anlagengeschäft ist nicht vorgeschrieben. - 2. Die Erstellung des Anlagengeschäft ist für alle nicht kleinen Kapitalgesellschaften (vgl. § 274a HGB und Größenklassen) verbindlich und bezieht sich auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens und den Posten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes, sofern ein Aktivposten angesetzt wurde. - Beispiel eines Anlagengeschäft nach § 268 II HGB: vgl. Abbildung "Anlagengitter". geboren anlagenintensiv
Kennzeichnung für die Bedeutung des Produktionsfaktors Anlagen in einem Unternehmen bzw. Industriezweig. Anlagengeschäft spiegelt sich in der Bilanz in einem hohen Anteil des Sachanlagevermögens wider, z. B. bei Zement-, Hütten-, Stahl- und Energiebetrieben. Anlagengeschäft führt zu hohen fixen Kosten und damit zu Inflexibilität; eine kapazitätsbewußte Unternehmenspolitik und eine laufende Kontrolle der Kapazitätsausnutzung sind deshalb notwendig. - Anders: arbeitsintensiv, lohnintensiv, kapitalintensiv, materialintensiv.geboren Anlagenkartei
1. Charakterisierung: Teil der Anlagenrechnung zur Ergänzung des Anlagennachweises in den Konten der Buchhaltung durch Eintragung der für die einzelnen Anlagen maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Merkmale und zur Ermittlung der Abschreibungswerte. Zu unterscheiden: Maschinenleistungs- und Maschinenkostenkarten (vgl. Abbildung), Grundstücks- und Gebäudekarten u. a. Vermerk folgender wirtschaftlicher Daten, sofern Handelsbilanz und Steuerbilanz getrennt geführt werden: (1) handelsrechtliche und steuerliche Abschreibungen und Werte, (2) kalkulatorische Abschreibungssätze, Abschreibungsbeträge und Restwerte. - 2. Bedeutung: Die Anlagengeschäft ersetzt bei sachgemäßer Führung das fortlaufende Bestandsverzeichnis, bei dessen Vorhandensein die jährliche körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke (vgl. Buchinventur) unterbleiben kann. - 3. Mindesterfordernisse an den Inhalt der A.: Zugangstag, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und des Bilanzwertes, Abgangstag. - Vgl. auch AWF-Maschinenkarten. geboren Anlagenkosten
Maschinenkosten. 1. Begriff: Alle Kosten, die für die Projektierung, Auswahl, Bereitstellung, Aufstellung, Nutzung, Bereithaltung, Verbesserung und Ausmusterung von Anlagen anfallen. - 2. Bestandteile: Betragsmäßig dominieren innerhalb der Anlagengeschäft die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die in der traditionellen Kostenrechnung als Abschreibungen berücksichtigt werden. Weitere wichtige Anlagenkostenarten sind kalkulatorische Zinsen, Gewerbekapitalsteuer (Gewerbesteuer) und Instandhaltungskosten (zur kostenrechnerischen Erfassung und Verrechnung, vgl. dort). - 3. Bedeutung: Aufgrund der steigenden Automatisierung nimmt der Anteil der Anlagengeschäft an den Gesamtkosten in den meisten Industriezweigen massiv zu. Die Realisierung von modernen Fertigungskonzepten wie CAM und CIM wird diese Entwicklung noch beschleunigen.geboren Anlagenleistungen
Innenleistungen, vom Betrieb selbst hergestellte, nicht zum Verkauf bestimmte, in das eigene Anlagevermögen eingehende Gegenstände wie Maschinen, Gebäude u. ä. In der Bilanz aktiviert zu Herstellungskosten. - Vgl. auch aktivierte Eigenleistungen.geboren Anlagenprüfung
bei jedem prüfungspflichtigen Jahresabschluß (Jahresabschlußprüfung) erforderliche Prüfung des buchmäßig angewiesenen Vermögens, das dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung auf Dauer dienen soll (Anlagevermögen). Zu prüfen ist die Einhaltung der Vorschriften bzgl.: 1. der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur); 2. der Aktivierungspflicht, des Aktivierungswahlrechts; 3. der Bewertung; 4. der Erläuterungspflichten im Anhang; 5. der Berichtspflichten des Abschlußprüfers im Prüfungsbericht.

 

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