|
|
Anlagespiegel
Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens nach überholten Vorschriften des Aktienrechts. Die heute gem. § 28 II HGB vorgeschriebene Darstellung wird Anlagengitter genannt.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|