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Anlagenrechnung

1. Begriff: Teilgebiet des internen Rechnungswesens, das Bestand und Veränderungen des Produktionsfaktors Anlagen im Unternehmen art-, mengen- und wertmäßig erfaßt. - 2. Aufgabe: Die Anlagenrechnung soll der Unternehmensleitung all jene Informationen bereitstellen, die diese für anlagenbezogene Entscheidungen benötigt. Hierzu zählen u. a. Auswahl zwischen unterschiedlichen Anlagen, Festlegung der Instandhaltungsstrategie und -politik (schadensbedingte oder vorbeugende Instandhaltung), Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunkts. - 3. Teilgebiete: a) Wertrechnungen: Die Anlagenrechnung muß sämtliche Stationen im Rahmen des Lebenszyklus von Anlagen gesondert erfassen. Damit lassen sich Rechnungen unterscheiden, die die Projektierungskosten (z. B. Kosten der Anlagenkonstruktion), Bereitstellungskosten (insbes. Anschaffungskosten oder Herstellungskosten), Bereithaltungskosten (z. B. Gewerbekapitalsteuerbeträge), Nutzungskosten (z. B. Kosten laufzeitabhängiger Wartungen), Anlagenverbesserungskosten und Ausmusterungskosten (z. B. Abbruchkosten) abbilden. - b) Mengen- und Zeitrechnungen: Es werden technische Daten (z. B. elektrische Anschlußwerte) und die mengenmäßig-zeitliche Inanspruchnahme der Anlagen (AWF-Maschinenkarten, Grundrechnung der Potentiale) erfaßt.

 

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