grundsätzliche Vorgehensweise der Anlageninstandhaltung (Instandhaltungsplanung). Die v. I. umfaßt Planung und Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen grundsätzlich vor Eintritt eines bestimmten schadensbedingten Anlagenzustandes bzw. eines ungesteuerten Anlagenausfalls. Zu den Maßnahmen der v. I. zählen insbes. Inspektion und Wartung. Aber auch vorbeugende Reparatur und vorbeugender Austausch oder sonstige vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Schutzanstriche oder Installation von Warneinrichtungen zählen zur v. I. - Vgl. auch Instandsetzung.