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betriebsbezogener Verbandstarifvertrag

firmenbezogener Verbandstarifvertrag, Verbandstarifvertrag, dessen Geltungsbereich sich auf einen Betrieb oder ein Unternehmen beschränkt. Die Zulässigkeit solcher b. V. ist umstritten, indem geltend gemacht wird, es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) vor (vgl. auch Gleichbehandlung).

 

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