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Verbandstarifvertrag

Tarifvertrag, bei dem als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite ein Verband (Berufsverband, Tariffähigkeit) auftritt (§ 2 I TVG). Die Verbände können auch einen Tarifvertrag abschließen, dessen Geltungsbereich sich auf einen Betrieb oder ein Unternehmen beschränkt (betriebsbezogener Verbandstarifvertrag).

 

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