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Berufsverband

1. Charakterisierung: Freie und unabhängige Interessenvertretung, deren Mitglieder Angehörige desselben Berufes oder nahe verwandter Berufe sind. - Aufgaben: Interessenwahrnehmung auf gesellschaftlichem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet. - Organisation: Berufsverband sind grundsätzlich fachlich bzw. branchenmäßig organisiert, so z. Berufsverband Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. - Anders: berufsständische Vereinigung. - 2. Steuerliche Behandlung: a) Körperschaftsteuer: Befreit gem. § 5 I Nr. 5 KStG, sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird und nur die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstandes wahrgenommen werden (Absch. 8 KStR). Die Steuerbefreiung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn ein Berufsverband Mittel von mehr als 10% seiner Einnahmen für die unmittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwendet. - b) Vermögensteuer: Befreit gem. § 3 I Nr. 8 VStG unter gleichen Voraussetzungen wie bei der Körperschaftsteuer, insbes. auch, wenn die Berufsverband keinen öffentlich-rechtlichen Charakter haben. Die Vermögensteuer wird voraussichtlich zum 1. 1. 1997 abgeschafft. - c) Einkommen-/Körperschaftsteuer: Beiträge zu Berufsverband sind bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Mitglieder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, nicht dagegen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Anlaß von gesellschaftlichen Veranstaltungen des B.; diese gelten als Lebenshaltungskosten.

 

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