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Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 (KStR)
i. d. F. vom 15. 12. 1995 (BStBl 1996 I Sonder-Nr. 1), enthalten im wesentlichen Verwaltungsanordnungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit und Erörterungen von Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung. Zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geben sie Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. Die KStR sind für die Finanzverwaltung (im Gegensatz zu den Gerichten und den Steuerpflichtigen) bindend.
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