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Beschäftigungspolitik

I. Betriebliche B.: Maßnahmen, die die Personalkapazität hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und Arbeitszeit bestimmen, um das zur gewünschten Leistungserstellung erforderliche Arbeitsvolumen bereitzustellen. Teil des Personalmanagements.
II. Staatliche B.: 1. Charakterisierung: Das Hauptziel der staatlichen Beschäftigungspolitik liegt in der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer Vollbeschäftigungssituation (= hoher Beschäftigungsstand). Ein hoher Beschäftigungsstand bedeutet in quantitativer Hinsicht die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für alle arbeitsfähigen und arbeitswilligen Erwerbspersonen. Dabei dürfen bestimmte Personengruppen, wie z. Beschäftigungspolitik Ausländer, Ältere, Behinderte etc. nicht ausgenommen werden. Die Erreichung dieses quantitativen Ziels bedeutet allerdings nicht, daß die Arbeitslosenquote gegen Null tendieren muß, da in einem marktwirtschaftlichen System ein gewisses Ausmaß an friktioneller Arbeitslosigkeit normal und für die Bewältigung des Strukturwandels notwendig ist. Qualitativ bedeutet ein hoher Beschäftigungsgrad, daß die Arbeitsplätze nicht nur der Zahl nach mit dem Erwerbspersonenangebot übereinstimmen, sondern auch bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen sollen, wie z. Beschäftigungspolitik Beschäftigungsmöglichkeiten in zeitlich gewünschtem Umfang auf Teilzeitarbeitsplätzen, Beschäftigungschancen in der vorhandenen Qualifikationsstufe (Vermeidung einer unterwertigen Beschäftigung) sowie Verbesserung der Beschäftigungsstruktur nach folgenden Gesichtspunkten: Qualifikation (Verringerung des Anteils der An- und Ungelernten), Risiko am Arbeitsplatz (Verringerung der Gesundheitsgefährdung und der Unfallhäufigkeit), Sektoren (Abbau von Monostrukturen und der Konzentration der Beschäftigung auf einen oder wenige Wirtschaftszweige) sowie Regionen (Herstellung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland). - 2. Die staatliche Beschäftigungspolitik umfaßt die folgenden drei Strategiebereiche: a) Nachfragepolitik (Erhöhung der Nachfrage nach Erwerbspersonen) mit folgenden Instrumenten: (1) Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, z. Beschäftigungspolitik Steuer- und Zinssenkungen, Erhöhung der Staatsausgaben. (2) Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, z. Beschäftigungspolitik Verbesserung der Produktions- und Investitionsbedingungen, marktwirtschaftliche Erneuerung und Förderung des Wettbewerbs durch Deregulierung, Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes, des Arbeitsrechts und der Arbeitnehmerüberlassung sowie Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung. (3) Technologiepolitik, z. Beschäftigungspolitik Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Produkt- und Prozeßinnovationen sowie der Förderung des Humankapitals der Erwerbspersonen. (4) Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung, z. Beschäftigungspolitik Verkürzung der jährlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verlängerung der Betriebszeiten, Umwandlung von Voll- in Teilzeitarbeitsplätze sowie die Einführung von Teilruhestandsphasen). (5) Beschäftigungsorientierte Lohnpolitik, z. Beschäftigungspolitik Abschluß von Tariflohnsteigerungen unterhalb des Produktivitätszuwachses, Reduzierung der Lohnnebenkosten, Förderung des Strukturwandels hin zum tertiären Sektor. - b) Angebotspolitik (Anpassung des Angebots an Erwerbspersonen an die verfügbare Zahl der Arbeitsplätze) mit folgenden Instrumenten: (1) Verkürzung der Erwerbslebensdauer, z. Beschäftigungspolitik vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Einführung von Langzeiturlaubsphasen, Erwerbsunterbrechung durch Mutterschafts- und Erziehungszeiten, Betreuung pflegebedürftiger Personen sowie Fortbildung und Umschulung zur Weiterbildung. (2) Aussiedler- und Ausländerpolitik, z. Beschäftigungspolitik Maßnahmen zur Integration, Anreize zum Verbleib im Herkunftsland, wachstumsorientierte Einwanderungspolitik. (3) Wanderungspolitik, z. Beschäftigungspolitik Förderung der regioanlen und beruflichen Mobilität von Erwerbspersonen. - c) Arbeitsmarkt-Ausgleichspolitik oder Arbeitsmarktpolitik i. e. S. (Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt) mit folgenden Instrumenten: (1) Arbeitsvermittlung, z. Beschäftigungspolitik Maßnahmen zur Beschleunigung des Arbeitsmarktausgleichs sowie zur qualitativen Verbesserung des Vermittlungserfolges, Kooperation von privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung, Arbeitsvermittlung unter dem Dach des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Förderung der internationalen Berufs- und Arbeitsberatung sowie der Arbeitsvermittlung. (2) Qualifizierungspolitik, z. Beschäftigungspolitik Förderung der allgemeinen und der beruflichen Ausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen. (3) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, z. Beschäftigungspolitik Verwirklichung struktur- und umweltpolitischer Ziele, Verbesserung der Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose, Umwandlung von Arbeitslosen- in Beschäftigungsgeld.

 

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