I. Allgemein: 1. Begriff: Als Streben von zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen i. d. R. einen geringeren Zielerreichungsgrad des (r) anderen bedingt. - 2. Wettbewerb im wirtschaftlichen Sinne ist durch folgende Merkmale charakterisiert: Existenz von Märkten mit mindestens zwei Anbietern oder Nachfragern, die sich antagonistisch (d. h. durch Einsatz eines oder mehrerer Aktionsparameter ihren Zielerreichungsgrad zu Lasten anderer Wirtschaftssubjekte verbessern wollen) verhalten, womit eine Komplementarität von Anreiz- und Ordnungsfunktion gegeben ist. - Wettbewerb kann durch eine Verhandlungs-, Behinderungs- und/oder Konzentrationsstrategie beschränkt werden (Wettbewerbsbeschränkung). - Vgl. auch Wettbewerbstheorie I, Preiswettbewerb.
II. Wirtschaftsethik: Der Wettbewerb bringt zweifellos ein antagonistisches Element in die sozialen Beziehungen. Dies hat den Menschen und den Moralphilosophen seit Jahrhunderten theoretische und ethische Probleme bereitet. Wirtschaftsethik hat deutlich zu machen, daß der Wettbewerb eine ethische Begründung hat: Er hält alle Akteure zu Kreativität und Disziplin an und garantiert so, daß die Allgemeinheit sehr schnell in den Genuß der relativ besten Problemlösungen gelangt. Wettbewerb ist nach F. Böhm "das großartigste und genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte". - Vgl. auch Wirtschaftsethik.