|
|
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote mißt den Anteil der beim Arbeitsamt registrierten arbeitsuchenden Personen ohne bzw. mit nur kurzzeitiger Beschäftigung an der Zahl der Erwerbspersonen. Das Arbeitsförderungsgesetz regelt im einzelnen, welche Personen in der amtlichen Statistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) als Arbeitslose erfaßt und ausgewiesen werden. Die Erwerbspersonen sind nach der BA-Definition gleich der Summe aus Erwerbstätigen und Arbeitslosen. Höhe: Ende 1995 betrug die Arbeitslosenquote in Deutschland gesamt 10,9% (bei Männern 10,3, bei den Frauen 11,7%), in den neuen Bundesländern 15,8% (bei den Männern 12,1%, bei den Frauen 19,7%).
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|