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Beschäftigungsgrad

I. Volkswirtschaftslehre: Auslastungsgrad des in einer Volkswirtschaft vorhandenen Erwerbspersonenpotentials, d. h. Zahl der im Inland Beschäftigten (oder Erwerbstätigen) in % des Erwerbspersonenpotentials. Umgekehrt gibt die entsprechende Arbeitslosenquote (Zahl der registrierten Arbeitslosen und stille Reserve in % des Erwerbspersonenpotentials) den Grad der Unterbeschäftigung an. - Der Beschäftigungsgrad stellt eine relative Maßzahl für das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsniveau dar. Als absoluter Vollbeschäftigungsgrad ist ein Beschäftigungsgrad von 100% anzusehen. Unter Berücksichtigung nicht-konjunktureller Arbeitslosigkeit kann aber als Zielgröße der Beschäftigungspolitik auch schon ein darunterliegender Beschäftigungsgrad als Vollbeschäftigungsgrad vorgegeben werden. - Da der Beschäftigungsgrad den Auslastungsgrad des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotentials mitbestimmt, wird er zunehmend als Beschäftigungsindikator verwendet.
II. Industriebetriebslehre: Verhältnis von Ist- und Vollbeschäftigung, ausgedrückt durch Koeffizienten:


(Vollbeschäftigung: Beschäftigungsstand, bei dem die Ausbringung bei gleichbleibender Anlagendimensionierung (Kapazität) auf die Dauer nicht mehr gesteigert werden kann). - Das Verhältnis zwischen Istausbringung und Planausbringung: x(i) : x(p). Zu berechnen als Produkt aus Zeitgrad und Intensitätsgrad:


Beispiel: x(p) = 10.000 Stück; x(i) = 6.000 Stück; t(p) = 4.000 Stunden; t(i) = 2.800 Stunden; Zeitgrad = 70%. Ergebnis: Intensitätsgrad = 85,71; Beschäftigungsgrad = 60%.
III. Plankostenrechnung: Verhältnis von Ist-Bezugsgröße zu Plan-Bezugsgröße. - Vgl. auch Abweichungen II 2 c) (1).

 

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