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Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG)

Gesetz vom 26. 4. 1985 (BGBl I 710) m. spät. Änd.; Rechtsgrundlage für eine Reihe von arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, welche die seit längerem schwierige Beschäftigungslage verbessern sollen. - Regelungen im einzelnen: (1) erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverhältnisse mit neu eingestellten Arbeitnehmern nun mehr bis zum 31. 12. 2000; (2) arbeitsrechtliche Regelungen zur Teilzeitarbeit (Teilzeitarbeitsverhältnis, Job-sharing, Arbeit auf Abruf); (3) Änderung der Sozialplanregelungen im BetrVG (Sozialplan, Betriebsverfassung); (4) weitere Bestimmungen betreffen das Ausgleichsverfahren für kleinere Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung, die Wiedereingliederung ins Berufsleben nach Kindererziehung, die Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitsverhältnis), die private Ausbildungsstellenvermittlung, die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie schärfere Bestrafung bei illegaler Ausländerbeschäftigung.

 

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