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Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Durch das Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin vom 16. 12. 1991 (BGBl I 2174) m. spät. Änd. sollen die Planungszeiten für Verkehrswege in den neuen Bundesländern erheblich verkürzt werden. Für die Planung des Baus und die Änderung von Verkehrswegen der Eisenbahnen des Bundes, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen, Verkehrsflughäfen, Straßenbahnen in den neuen Bundesländern und in Berlin gelten die besonderen Vorschriften des Gesetzes bis zum 31. 12. 1999. Das Gesetz konzentriert die Zuständigkeit für die Linienbestimmung für alle Bundesverkehrswege beim Bundesminister für Verkehr. Die Konzentrationswirkung ermöglicht eine beschleunigte Voruntersuchung und Linienbestimmung; es stellt den an Planungen beteiligten Ländern frei, ob sie ein Raumordnungsverfahren durchführen. Durch die Einführung bzw. Verkürzung von Fristen für die Auslegung der Pläne und Stellungnahmen von Behörden wird das Planfeststellungsverfahren beschleunigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Planfeststellungsbeschlüsse durch Plangenehmigungen als Grundlage von Baumaßnahmen ersetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben nach diesem Gesetz betreffen.

 

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