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Deregulierung
Deregulation.
I. Volkswirtschaftslehre: Aufhebung von Regulierungstatbeständen (Regulierung). Heute in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig erhobene Forderung, um durch die Beseitigung einschränkender Bestimmungen für unternehmerisches Handeln und somit durch die Schaffung von mehr Wettbewerb zu höherer volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beizutragen. - Vgl. auch Angebotsökonomik.
II. Bankwesen: Aufhebung bzw. Aufweichung gesetzlicher und bankaufsichtlicher Reglementierungen von Trennbankensystemen. - In den USA durch den Depositary Institutions Deregulation and Monetary Control Act von 1980 und den Garn St. Germain Act in einigen Punkten festgeschrieben, aufgrund der strikten Trennung der Banktypen nach Geschäftsarten (= Glass Steagall Act) und des Verbotes des interstate banking, d. h. des Verbotes der Ausdehnung des Niederlassungsnetzes auf andere Bundesstaaten (Mac Fadden Act und Bank Holding Company Act), gleichwohl weiterhin stark reglementiert. - In Großbritannien im wesentlichen auf die Londoner Börse begrenzt. Den Höhepunkt der Entwicklung bildete im Jahre 1986 der Big Bang, mit dem die festen Courtagesätze abgeschafft, die Funktionstrennung zwischen den Brokern und Jobbern aufgehoben sowie Außenseiter an der Börse und am Primärmarkt für Staatspapiere zugelassen wurden. - In Japan dokumentiert in Zinsliberalisierung, Internationalisierung des Yen (Euro-Yen), Schaffung neuer Finanzmärkte (z. B. Markt für Yen-Bankakzepte) sowie in verbesserten Zugangsmöglichkeiten für Auslandsinstitute. - In der Bundesrep. Deregulierung Zulassung zahlreicher innovativer Finanzierungsformen, Aufnahme von Auslandsbanken in das Bundesanleihekonsortium, Möglichkeit der Konsortialführung für die Begebung von DM-Auslandsanleihen durch Auslandsbanken, Abschaffung der Börsenumsatzsteuer sowie Abschaffung der staatlichen Genehmigung, im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber und Orderschuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen (ehemalige §§ 795 und 808 a BGB).
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