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Börsenumsatzsteuer

eine Kapitalverkehrsteuer, besteuerte insbes. die dem Ersterwerb folgenden Umsätze von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften (z. Börsenumsatzsteuer Aktienerwerb an Börsen, Erwerb von GmbH-Anteilen vom Vorbesitzer). Wegen der vermuteten ungünstigen Auswirkungen auf den Kapitalmarkt wurde die Börsenumsatzsteuer zum 1. 1. 1991 abgeschafft.

 

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