Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Wirtschaftszweige

Gliederungsprinzip in der Wirtschaftsstatistik. Bildung homogener Klassen wirtschaftlicher Tätigkeiten. Grad der Homogenität ist von der Stufe der Aggregation abhängig. Die Zuordnung einzelner Produktionseinheiten (Unternehmen oder Betriebe) zu einem Wirtschaftszweige erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit, i. d. R. gemessen an der Beschäftigtenzahl. Die amtliche Statistik in Deutschland beruht auf der zuletzt 1979 aktualisierten Systematik der Wirtschaftszweige. - Vgl. auch Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften..

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge
Wirtschaftszweigsystematik

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zufriedenheit | Umlaufgrenze | Aufgaben der Geldpolitik | Versicherungsdauer | Preisnehmer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum