|
|
Wirtschaftsstatistik
I. Gegenstand: Wirtschaftsstatistik ist ein Hauptanwendungsfeld der methodischen Statistik mit fundamentaler Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Wirtschaftsstatistik kann als Inbegriff der statistischen Methoden zur Beschreibung und Analyse von Strukturen und Prozessen des Wirtschaftsgeschehens definiert werden und umfaßt auch die Ergebnisse des Einsatzes solcher Methoden. Dabei ist davon auszugehen, daß zwischen Methoden der Wirtschaftsstatistik und der Statistik allgemein kein grundlegender Unterschied bestehen kann. Allerdings gibt es Methoden, die vorzugsweise in der Wirtschaftsstatistik Anwendung finden.
II. Adressaten und Konsumenten: Die Untersuchungsziele der Wirtschaftsstatistik entstammen v. a. dem Informationsbedarf der Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik (z. B. Entwicklung der Arbeitslosigkeit), aber auch der Unternehmungen (z. B. Entwicklung des Außenhandels) oder der Haushalte (z. B. Entwicklung der Lebenshaltungskosten).
III. Typische Probleme: In besonderer Weise stehen Fragen der statistischen Begriffsbildung (Kategorienlehre) in der Wirtschaftsstatistik im Vordergrund, z. B. Begriffe wie Haushalt, Einkommen, Sozialprodukt. Hierbei sind aus der ökonomischen Theorie stammende Begriffe so weit wie möglich angesichts der Möglichkeiten und Grenzen der Vorgehensweisen der Wirtschaftsstatistik zu operationalisieren (Adäquation). Neben der Ermittlung von Umfängen und Strukturmerkmalen von Beständen wirtschaftlicher Einheiten (Strukturstatistik) gehört insbes. die Erfassung von Verläufen, etwa Veränderungen von Preisniveaus oder Unternehmensgrößen (Prozeßstatistik), zur W.
IV. Träger: Hauptträger der Wirtschaftsstatistik ist die amtliche Statistik der Bundesrep. D. (Statistisches Bundesamt; Landesämter; statistische Ämter der größeren Städte; Ministerien). Hinzu kommen supranationale Institutionen wie EU, UNO, FAO oder ILO. Daneben wird Wirtschaftsstatistik auch von den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften durchgeführt. Ökonomische Analysen auf der Grundlage von Wirtschaftsstatistik werden überdies von mehreren Wirtschaftsforschungsinstituten vorgenommen. Schließlich verfügen auch größere Unternehmen, insbes. des Kreditgewerbes, über Abteilungen, die wirtschaftsstatistische Daten ermitteln und vergleichen.
V. Hauptarbeitsgebiete: Die wichtigsten Gegenstände der Wirtschaftsstatistik sind: die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung (Erwerbstätigkeitsstatistiken), der Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktstatistik), die Ermittlung des Preisniveaus und seiner Entwicklung (Preisstatistik), die Struktur und die Entwicklung der verschiedenen Wirtschaftszweige (Wirtschaftszweigsystematik), die Ermittlung von Einkommensgrößen und der Einkommensverteilung (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe), die Unternehmen und Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählung), der Außenhandel (Außenhandelsstatistik), Geld und Kredit (Kreditstatistik), Finanzen und Steuern (Finanzstatistik). Hinzu kommt das etwas anders strukturierte Gebiet der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR).
VI. Ausbildung: Wirtschaftsstatistik ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflicht-Grundausbildungen Statistik in den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen (Statistik VI) an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien. Darüber hinaus wird Wirtschaftsstatistik an Universitäten auf fortgeschrittenem Niveau im Hauptstudium im Rahmen des Wahlpflichtfaches Statistik gelehrt.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|