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EIB

Europäische Investitionsbank. 1. Überblick: Die EIB ist 1958 auf der Basis von Art. 129 EWG-Vertrag (seit 1. 11. 1993: Art. 198 d EG-Vertrag) als öffentlich-rechtliches Finanzinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luxemburg gegründet worden. Die 29 Artikel umfassende Satzung der Bank ist dem EWGV (EGV) in Form eines Protokolls beigefügt. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck. Mitglieder und Anteilseigner der Bank sind die EU-Staaten. - 2. Organe: Die EIB richtet ihre Tätigkeit an den Zielen der EU aus; gleichwohl verfügt sie über eigene Entscheidungs- und Exekutivorgane. Der Gouverneurs-Rat (Board of Governors), in welchem jedes Mitgliedsland durch einen Minister (i. d. R. den Finanzminister) vertreten ist, bestimmt die Leitlinien für die künftigen Aktivitäten, bestellt die Mitglieder der übrigen Organe und überprüft die Tätigkeit der Bank. Der Verwaltungsrat (Board of Directors) ist dafür verantwortlich, daß die Tätigkeit der Bank in Übereinstimmung mit den ihr übertragenen Aufgaben erfolgt. Die laufenden Geschäfte werden vom Direktorium (Management-Committee) geführt; dieses Exekutiv-Organ besteht aus dem Präsidenten der Bank und sechs Vizepräsidenten; der Präsident des Direktoriums hat in den Sitzungen des Verwaltungsrats den Vorsitz. - 3. Aufgaben: a) Art. 198 e EG-Vertrag weist der EIB die generelle Aufgaben zu, im Wege der Gewährung von Darlehen und Garantien für Infrastruktur- und Unternehmens-Investitionen "zu einer ausgewogenen ... Entwicklung des Gemeinsamen Marktes ... beizutragen" und dadurch dem Integrationsfortschritt zu dienen. Innerhalb der EG werden mit Vorrang Vorhaben in solchen Regionen finanziert, die den Förderungskriterien der Strukturfonds der EG genügen. Der am 1. 11. 1993 in Kraft getretene Vertrag über die EU weist der Bank außerdem die Aufgabe zu, zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft (Kohäsion) beizutragen. - b) Die Prioritäten der Darlehensgewährung innerhalb der EG betreffen die Förderung der Entwicklung wirtschaftlich schwacher EG-Regionen, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Landwirtschaft und Dienstleistungssektor (besondere Kreditlinien zugunsten sog. kleiner und mittlerer Unternehmen), den Auf- und Ausbau transeuropäischer Verkehrs- und Kommunikationsnetze (Transeuropäische Netze), die Sicherung der Energieversorgung sowie Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt und des architektonischen Erbes. - Neben den Förderungsaktivitäten innerhalb der Gemeinschaft gewährt die EIB aber auch Kredite (i. d. R. zu sehr günstigen Konditionen) für Projekte in solchen Drittländern, mit denen die EG Abkommen über wirtschaftliche und finanzielle Kooperation geschlossen hat (primär: EG-Entwicklungspolitik). - 4. Vergabekriterien: Das jeweilige Projekt muß zur europäischen Integration beitragen, volkswirtschaftlich vernünftig und technisch sinnvoll konzipiert sein, den Vorschriften über den Umweltschutz und über die Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechen und sich - im Fall von Unternehmensinvestitionen - selbst tragen. Der Beschlußfassung liegen sowohl die Ergebnisse der Projektprüfung zugrunde, als auch die Stellungnahmen der Europäischen Kommission sowie des Mitgliedstaats, in welchem die Investition erfolgen soll. - 5. Mittelherkunft: Das Grundkapital der EIB wird von den Mitgliedstaaten der EU nach einem festgelegten Schlüssel aufgebracht. Seit 1991 beträgt seine Höhe rund 117 Mrd. DM (57,6 Mrd. ECU); davon sind 8,8 Mrd. DM (4,3 Mrd. ECU) eingezahlt. Vorhaben innerhalb der EU werden mit eigenen Mitteln (eingezahltes Grundkapital, Rücklagen und Finanzmittel, die im Wege der Plazierung von Anleihen an den Kapitalmärkten aufgenommen wurden) finanziert. Bei der Darlehensgewährung für Projekte außerhalb der EG kann sich die EIB neben ihren eigenen Mitteln außerdem auch auf finanzielle Ressourcen stützen, welche von ihr im Auftrag der EG verwaltet werden (z. B. EEF). Der größte Teil der Darlehensgewährung der EIB wird auf den internationalen Kapitalmärkten refinanziert. Die Mittelaufnahme erfolgt überwiegend durch Begebung öffentlicher Anleihen. Aufgrund der rechtlichen Konstruktion der Bank und ihrer strengen Projektauswahl genießen EIB-Anleihen ein ausgezeichnetes rating (regelmäßig "AAA"). - 6. Mittelvergabe: a) Voraussetzungen: Darlehensnehmer der EIB können sowohl öffentliche als auch private Unternehmen sein. Die von der EIB bereitgestellten Mittel dürfen stets nur einen Teil (i. d. R. maximal 50%) der Investitionskosten abdecken. - b) Konditionen: Die EIB-Kredite sind hinsichtlich ihrer Laufzeit, Währung, Zinszahlungs- und Amortisationsbedingungen sowie bzgl. der sonstigen Modalitäten an die Besonderheiten des jeweiligen Investitionsprojekts angepaßt. Die Darlehensgewährung erfolgt in ca. 15 Währungen (inkl. in ECU). Die Zinssätze der von der EIB gewährten Kredite liegen (zur Deckung der eigenen Kosten) im allgemeinen nur 0,15% über den Beschaffungskosten der jeweiligen Währung. - c) Geschäftsvolumen: Mit einer Darlehensgewährung von mehr als 37,9 Mrd. DM (19,9 Mrd. ECU: 17,7 Mrd. für Projekte innerhalb [davon 2,4 Mrd. in Deutschland] plus 2,2 Mrd. außerhalb der EU) und einer gleichzeitigen Mittelaufnahme von rund 28 Mrd. DM (14,1 Mrd. ECU) wies die EIB 1994 das größte Geschäftsvolumen aller internationalen Finanzierungsinstitutionen auf.

 

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