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Kreditlinie

1. Bank-Kreditgeschäft: Einem Kreditnehmer entsprechend der Kreditzusage eingeräumte Kreditbeträge. Die Krediteinräumung kann nach außen dokumentiert (Kreditvertrag) oder intern von der Bank festgesetzt worden sein.- Offene Kreditlinie entstehen, wenn die Höchstbeträge nicht beansprucht werden. - Ähnlich: Kreditplafond. - 2. Außenhandel: Beträge, bis zu denen a) bei bilateralen Verrechnungsabkommen ein Land vom Partnerland Kredit erhalten darf; b) bei multilateralen Verrechnungsabkommen ein Land (Mitglied) Kredit gewähren muß und/oder Kredite von der multilateralen Verrechnungsstelle erhalten kann.

 

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