|
|
duale Berufsausbildung
1. Begriff: deutsches Berufsausbildungssystem mit dualer Struktur, d. h. die berufliche Erstausbildung Jugendlicher, die an zwei Lernorten (Berufsschule und Betrieb) mit unterschiedlichen rechtlichen und strukturellen Merkmalen durchgeführt wird. - 2. Merkmale: Inhaltlich-zeitliche Verknüpfung einer überwiegend fachpraktischen Ausbildung im Betrieb und/oder in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte (betriebliche Ausbildung) mit einer fachtheoretisch-allgemeinen Bildung in der Berufsschule. In Anpassung an die heutigen Anforderungen der beruflichen Ausbildung wird diese grundsätzliche Form der Ausbildungsorganisation in der Praxis häufig durchbrochen. Zur Ergänzung des Berufsschulunterrichts und zur Prüfungsvorbereitung wird vielfach ein innerbetrieblicher Zusatzunterricht erteilt. Zahlreiche Groß- und Mittelbetriebe besitzen Ausbildungsstätten, in denen sich große Teile der betrieblichen Ausbildung unabhängig vom Arbeitsprozeß vollziehen. Fehlende Einrichtungen innerhalb des Ausbildungsbetriebes werden durch Ausbildungsmaßnahmen an externen Ausbildungsstätten ersetzt (zeitweilige Ausbildung in fremden Betrieben, Besuch externer Kurse, Fernunterricht). - 3. Rechtliche Regelungen: Zweiteilung der Zuständigkeiten für die rechtliche Regelung der betrieblichen und schulischen Berufsausbildung: a) Die Ausbildung in den Betrieben wird bundeseinheitlich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. - b) Kultusminister und -senatoren der Länder sind für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen zuständig. Es werden vom Bund einheitliche Ausbildungsordnungen erstellt, während die Länder gesondert Lehrpläne bzw. Richtlinien für die Berufsschulen erlassen. Der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) obliegt die vorbereitende Koordination der einzelnen Lehrpläne durch die Erarbeitung gemeinsamer Rahmenlehrpläne. - Die Durchführung der Berufsausbildung regeln, soweit detaillierte Vorschriften nicht bestehen, die "zuständigen Stellen", z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ärztekammern. Sie führen ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle), bilden Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen für die Ausbildungsabschluß- und -zwischenprüfungen und stellen zur Beratung und Kontrolle der Ausbildungsbetriebe einen Ausbildungsberater. - 4. Finanzierung: I. d. R. werden die Personalkosten für die Lehrer an öffentlichen Berufsschulen von den Ländern getragen; der jeweilige Schulträger (kreisfreie Städte, Landkreise) übernimmt die Sachkosten sowie die Kosten für das Verwaltungspersonal. Die anerkannten privaten Berufsschulen erhalten je nach Länderregelung Finanzhilfen zu den Sach- und Personalkosten. Die Ausbildungsbetriebe finanzieren die Kosten der betrieblichen Ausbildung (Ausbilder, Sachmittel) eigenständig (einzelbetriebliche Finanzierung). Die überbetrieblichen Ausbildungsstätten (z. B. Lehrwerkstätten) werden zumeist durch Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit, des Bundes sowie der jeweiligen Bundesländer finanziert. - 5. Probleme: Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Planung und Durchführung der Berufsausbildung weichen die Ausbildungspläne für den schulischen und betrieblichen Teil der Ausbildung z. T. erheblich voneinander ab; zudem sind die betriebliche und schulische Ausbildung sachlich und zeitlich nur wenig aufeinander abgestimmt. Zur Behebung dieses Problems wurde von der Kultusministerkonferenz der Länder ein Koordinierungsausschuß eingesetzt, der u. a. die Aufgabe hat, die Abstimmung der Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne vorzunehmen. - Vgl. auch Arbeitsmarkttheorien I 2, Bildungspolitik VIII.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|