Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Fernunterricht

nach dem Fernunterrichtschutzgesetz i. d. Fernunterricht vom 24. 8. 1976 (BGBl I 2525) m. spät. Änd. die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der (1) der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und (2) der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen. - Alle entgeltlich angebotenen Fernlehrgänge, soweit sie nicht auf Freizeitbeschäftigung oder Unterhaltung gerichtet sind, unterliegen einer Zulassungspflicht. - Die auf den Vertragsschluß gerichtete Willenserklärung des Teilnehmers bedarf der Schriftform. - Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. - Anders: Fernstudium.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Fernstudium im Medienverbund
Fertigerzeugnis

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Reisebuchungssysteme | Offline(-Betrieb) | Tabelle | Landwirtschaftssachen | TOP
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum