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Finanzhilfe

Ausgleichszuweisung oder Lenkungszuweisung, die der Bund den Ländern gewähren kann: a) für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände), b) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, c) zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder d) zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums (Art. 104 a 4 GG). - Vgl. auch Finanzausgleich, Finanzverfassung.

 

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