Geldzuweisung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, die mit bestimmten (Empfangs-, Verwendungs-, Eigenbeteiligungs-) Auflagen verbunden ist, um die politischen (Ausgaben-) Entscheidungen der Zuweisungsempfänger zu beeinflussen. - Als Rechtfertigung werden von den Zuweisungsgebern bessere Sachkenntnis bzw. höherer Informationsstand, das Bemühen um die Meritorisierung bestimmter Aufgaben und die Notwendigkeit, (regionale) externe Effekte der von den Zuweisungsempfängern erfüllten Aufgaben internalisieren zu müssen (Internalisierung externer Effekte), angeführt. - Vgl. auch Zweckzuweisung (mit Verwendungsauflagen), Finanzzuweisung.