Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Finanzhoheit

Befugnis zur autonomen Regelung der eigenen Finanzwirtschaft sowie zur Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Rechte der übrigen Körperschaften. Finanzhoheit umfaßt Gesetzgebungshoheit (Gesetzgebungskompetenz), Verwaltungshoheit und Steuerertragshoheit über öffentliche Einnahmen, insbes. Steuereinnahmen. - Vgl. auch Finanzverfassung, Finanzierungshoheit.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Finanzhilfe
Finanzholding

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verkehrsbetriebswirtschaftslehre | kurzfristige Erfolgsrechnung | Depotunterschlagung | Versicherungsprinzip | Importkontingentierung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum