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Ausbildungsordnung

1. Begriff: Ausbildungsordnung ist gem. § 25 BBiG bzw. § 25 HandwO Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zur Anpassung der Berufsausbildung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse und deren Entwicklung. Ausbildungsordnung legen rechtsverbindlich die inhaltlich-curriculare Ausrichtung der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen fest und sind Grundlage der betrieblichen Ausbildungspläne. - 2. Bestandteile: Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen (1) Bezeichnung des Ausbildungsberufs, (2) Ausbildungsdauer, (3) Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild), (4) Ausbildungsrahmenplan als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung sowie (5) Prüfungsanforderungen. - 3. Verfahren: Ausbildungsordnung werden als Rechts-Verordnung vom Bundesminister für Wirtschaft oder vom sonst zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassen. Die Entwicklung von Ausbildungsordnung liegt in der Zuständigkeit des Bundesinstituts für Berufsbildung. - 4. Entwicklung: Zum 1 .8 .1996 sind neue Ausbildungsordnung für 15 Ausbildungsberufe in Kraft getreten. Insgesamt werden derzeit (1996) die Modernisierung von rd. 80 Ausbildungsberufen mit neuen Inhalten und z .T. neuen Strukturen vorbereitet.

 

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