Begriff des BBiG für Berufe, die als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch den Bundesminister für Wirtschaft oder den sonst zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft staatlich anerkannt sind (§ 25 BBiG; § 25 HandwO). Seit 1990 sind insgesamt 50 Berufe modernisiert worden und zudem zehn neue Ausbildungsberufe geschaffen worden. Ausgehend von Vorschlägen der Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften für rd. 30 neue Berufe werden derzeit Vorschläge für die Neuordnung von Ausbildungsberufe entwickelt und zwischen den Sozialpartnern abgestimmt. Diese sollen bis Sommer 1997 realisiert werden und in Kraft treten. - Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt ein Verzeichnis der anerkannten A., das jährlich zu veröffentlichen ist (§ 6 II Nr. 4 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes i. d. F. vom 12. 1. 1994 (BGBl I 78) m. spät. Änd. (anerkannte Ausbildungsberufe). - Die Ausbildung im Ausbildungsberufe endet mit der Ausbildungsabschlußprüfung. - Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsordnung.